zurück
1584 gibt Gerdh Hilling als Zeuge an,
"er sei eigenhörig dem Producenten (FINKEENSOLT),
ernähre sich seiner Bouwet und sei über die 60 Jahre alt"
(StAO Best. 105 Nr. 442).
Einige Jahre zuvor nennt er sich Koster oder Hillinck. Vielleicht heiratete er in den Hof ein oder er übte zeitweilig das Amt des Küsters aus.
Im Jahre 1613, nach dem Tode des Grundherrn Johann von FINKENSOLT, begab sich dessen Neffe und Erbe Hedde von WADTWARDEN nach Großenkneten auf den Hof seines Leibeigenen Alerdt HILLINGES, um Besitz von seinem Erbe zu ergreifen.
(vgl.: Die Grundherrsschaft über die Höfe in Großenkneten.
Im 17. Jh. verarmte der Hof. In den Viehschatzregistern von 1626 und 1662 ist der Hof nicht erwähnt; 1659 besaß Gerdt Hillen lediglich eine Kuh.
1664 wird der Hof in der Amtsbesschreibung nicht erwähnt.
Die Erklärung ergibt sich aus der Amtsbeschreibung von 1680:
Ahrend GERKEN, ein Halberbe, an SCHADEN eigen, hat an denselben, in Zeiten er Pferde gehabt, den halben Dienst prästiret.
Gibt an Contribution 4 Grote.