zurück
Die Rittersitze des Emslandes

Seite 107
Kamphaus

Die Familie von dem Campe besaß in der Umgebung von Meppen einen auffällig großen, durchschlächtig freien Eigenbesitz.
So gehörten ihr der Haupthof in Nödeke mit den gesamten Erben dieser Bauerschaft, das Gelsebrock im Kirchspiel Bokeloh, ein adeliger Sitz in Teglingen und das Holzgericht im Ossenbruch. Dieses umfaßte die Ortschaften Nödeke, Schwefingen, Varloh, Bramhaar, Teglingen, Klosterholte, Haverbeck, Bückelte, Lehrte und Helte, ein Gebiet von etwa 90 qkm. Daß der Haupthof zu Nödeke altes Eigentum der Herren von dem Cape gewesen sein muß, beweist der Umstand, daß er um 1400 unter verschiedene Zweige der Familie aufgeteilt war. Diese befanden sich zu der Zeit ansscheinend in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, so daß sie ihren Besitz abstoßen mußten.
Am 28. Mai 1382 verkauften Nicolaus von dem Campe gen. Ulmer, seine Gattin Abe und seine Kinder dem Johann Lastorp das Erbe Hilling in Nödeke.
Am 18. Juni 1404 bekannte Borchard von dem Campe, daß sein Vater Claus das Gelsehaus an Steven von Heede verkauft hätte. Von ihm kam es an Otto von dem Ryne und Conrad von Holthausen und von diesem am 6. Januar 1438 in den Besitz der Stadt Meppen. Die eine Hälfte des Haupthofes Nödeke mit all seiner Herrlichkeit und fünf dabei gelegenen Erben wurde am 25. Mai 1408 von den Brüdern Hermann und Roleff von dem Campe an die Stadt Meppen verkauft. Sie hatten sich einige Jahre vorher in dem von den Grafen von Bentheim lehnrührigen Camperbruch einen neuen Sitz Campe geschaffen und wurden die Begründer eines dort ansässig gebliebenen Zweiges ihres Geschlechts.
Die andere Hälfte des Haupthofes mit vier Erben in Nödeke erwarb die Stadt am 30. September 1435 von den Brüdern Coep und Rolf von dem Campe. Coep legte dazu am 13. März 1437 Urkunden vor, in denen seine Geschwister auf ihre Ansprüche an den Hof verzichten.