zurück
Der Grenzstreit zwischen Münster und Ostfriesland.
Von Dr. H. Hüer, Gescher


Das Mittelalter schein die Grenze zwischen Ostfriesland und dem Niederstift Münster nicht genau gezogen zu haben. Links der Ems zog sie sich durch das ungangbare und damals unbrauchbare Burtanger Moor hinauf, und dann ist es immer der Halenberg zwischen Brual und Diele, der umstritten wird. Rechts der Ems erstreckt sich von der Johanniterkommende Langholt mit dem Vorwerk Burlage ebenfalls ein gewaltiges, ungangbares Moor bis Papenburg hin, von dem niemand behaupten mochte, dass ihm eine Handbreit weiter oder kürzer gehörte. Von der Papenburg bis zur Ems blieb aber ein von Moorkölken unterbrochener Landstreifen über, der durch Jahrhunderte Zankapfel war zwischen Münster und Ostfriesland. Als gegenseitiges Einfallstor in kriegerischen Zeiten bedurfte hier die Grenze eines besonderen Schutzes, und sie besaß solche Wehr in der Papenburg und in der Hampoelschanze.
Wer hat sie erbaut? - Wem gehörte Sie? -
Welchem Land sollte sie Schutz verleihen? Das sind Fragen, die sich gleich aufdrängen, denn damit löst sich auch die Frage nach der Grenze zwischen dem münsterischen Emslande und Ostfriesland. Die Unklarheit der Grenzangelegenheit ist dadurch um so leichter verständlich, dass die Grenze nur eine politische war, denn kirchlich gehörte Völlen mit zur Diözese Osnabrück, und die Grenzdörfer Bokel und Hofe waren vor der Reformation Teil des Kirchspiels Völlen. Die politische Grenze aber war die Markengrenze, und jeder Markenrichter einer Gemarkung wachte streng über die Besitzverhältnisse seiner Mark. Wenn daher bei der Grenzangabe der Reichsgrafschaft Ostfriesland auch der "Hennenpoel" (Hampoel) genannt wird, so bedeutet das nichts anderes als die Grenze der Völlener und Bokeler Mark. Da wir den Poel als ungeteilten Besitz einer Markengenossenschaft ansprechen müssen, denn das eben bedeutet der Name, so fragen wir uns: Mit welchem Recht erhob Ostfriesland Ansprüche auf die eine Hälfte mit der Poelschanze? Seinen Ansprüchen werden immer überzeugend die der Bokeler und Hofer Markgenossen gegenübergestellt, wie im weiteren gezeigt werden soll.
Als 1492 die feindlichen Herren von Ostfriesland und Münster am Hampoel zu Waffenstillstandsverhandlungen sich trafen, da muß doch ein Haus am Hampoel gestanden haben; oder wohnten die Herren in ihren Häusern in Aschendorf und Völlen? Im Geschichtswerk des Brenneisen steht für das Jahr 1493 der Satz, dass von den Münsterischen die Häuser in Hampoel, Steinfeld, Molde und Ihrhaven geplündert und verwüstet seien. Vielleicht ist aber dort der Begriff Hampoel nicht so streng zu nehmen, oder er steht gar für Völlen, da derselbe Kriegsbericht des Beninga nur Völlen und Latteren nennt. Vom folgenden Jahre 1494 wird dann gesagt, dass die Ostfriesen, als sie den Bischof über den Hampoel in sein Land zurückgetrieben hatten, "dat huis tho Völlen" befestigten, damit sie möchten sicher sein. Daraus darf geschlossen werden, dass noch keine Befestigung am Hampoel vorhanden war, denn wäre eine ostfriesische Anlage dort gewesen, dann hätte man nicht das Haus Völlen ("Stürmünster") gesichert, - hätte aber eine münsterische Wehr dort bestanden, dann hätte Ostfriesland nicht selbst gleich wieder die Befestigung des Hauses Völlen beseitigt.
Die Papenburg wird in jenen kriegerischen Zeiten nicht erwähnt. Trotz der hin= und herflutenden Raub= und Rachzüge hat sie weder Angriff zu erleiden, noch gewährt sei den flüchtenden Truppen Schutz. Sie bestand schon mehr als hundert Jahre, denn ihre erste Erwähnung ist aus dem Jahre 1379. Nach Name und Akten war der Bischof ihr Erbauer und Lehnsherr, und Udo Emminus sagt 1616 von ihr, dass sie ein aus Ziegelstein hart an der Grenze des Münsterlandes und zum Schutze der Grenze gegen Friesland erbauter Turm sei, von einer militärischen Verwendung des Turmes gegen Friesland hören wir nichts. Lag er zu weit vom Hauptwege? War der Ort zu wenig strategisch? Wir können so viele Fragen stellen, - wir wisssen nur, dass seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Ostfriesland wiederholt Ansprüche auf die Papenburg erhebt. Als beispielsweise der Droste Dietrich von Velen 1654 den Völlener Wehrdeich zerstörte hatte, damit die Abzugsgräben von Papenburg in die tiefer gelegenen Völlener Gebiete einen Abfluß hätten, da erhob der Fürst von Ostfriesland schwere Klage, und er trat aus Gerichtsurkunden den Beweis an, dass der Wehrdeich und die Papenburg stets zu Ostfriesland und zwar zum Kirchspiel Völlen gehörten und dem Gerichte in Leer unterstanden hätten. Daher leite sich auch die Pflicht für die Herren der Papenburg her, zur Instandhaltung des Deiches beizutragen, was in früheren Zeiten von genannten Herren ohne Einspruch geschehen sei. Nur Dietrich von Velen habe sich diesen Verpflichtungen entzogen. - Zwar gibt der Bischof von Münster die Erklärung ab, dass er die Papenburg als ein münsterisches Lehen betrachte, ist aber auch mit einer Untersuchung der Rechtsfrage einverstanden. Die Unterhandlungen blieben jedoch ohne Ergebnis. Es fällt aber auf, dass die Papenburg in einer Weise mit dem Wehrdeich zusammen genannt wird, als sei sie das äußerte Ende des Wehrdeiches gegen die ungangbaren Moore hin. Denselben Eindruck ruft eine Karte der Grenze von dem Ingenieur Honaert hervor. Er war im Jahre 1676 von der Fürstin von Ostfriesland aufgefordert worden, eine genaue Karte der Grenze anzufertigen, und er behauptet auf dieser Karte, dass "wie die alten Leute bezeugen, von ihren Vätern und Großvätern gehört zu haben", die Grenze "durch den Papenburger Torn in das sogenannte Drosten Tiep" geführt habe. Das Kartenbild zeigt diese Turmruine, zweistöckig, vierseitig und ohne Dach, - auf einem Hügelchen ("Torenwarf, Warf" = erhöhter Platz) - und an diesem beginnen der "Vollener Weerdyk" und das Drosten Tief. "Papen Borg" erscheint als eine Gruppe Häuser mit Kirche, Windmühle und Galgen; alles aber isft so willkürlich gezeichnet, dass es der Wirklichkeit nicht entspechen kann. Die bestimmte Einzeichnung des Galgens in die zweifach, aber nicht ganz gleich ausgeführte Karte lässt vermuten, dass schon 1676 jenes warnende Zeichen des Gerichtes der Herrlichkeit Papenburg bestand, obwohl das Gericht erst 1680 eingerichtet wurde. (1688 fällte das Gericht sein erstes Todesurteil.)

Ausschnitt aus einer Karte der Grenze vom Ingenieur Honaert.

Der Lauf des Papenburger Kanals ist nur bis an den Torn eingezeichnet. Dass er aber schon bedeutend weiter führte, lehrt eine münstrische Karte aus dem Jahre 1677, von der noch die Rede sein wird. Sein Lauf war aber für die ostfriesische Karte ohne Bedeutung. Einem Aktenstück aus dem Jahre 1676 möchte man entnehmen, dass dieser Kanal an der Südseite des Turmes, von der Grenze aus gesehen also hinter dem Turme vorüberführte. Diese Akte ist ein Bericht des Amtmannes von Leerort Ulrich Wiarda an seine Fürstin: Als er hörte, dass die Papenburger den Turm niederwürfen und die Steine abführen wollten, begab er sich über den Weerdyk hin und protestierte gegen den Abbruch, da "der Turm unstreitig auf der Grenze stände". Mit dem Abbruch waren beschäftigt Gerdt, Maurermeister von Papenburg, der gerade Kalk von den Steinen entfernte, und Heinrich Stolten, Meyer des Herrn Drosten von Velen. Auf den Protest hin antwortete Gerdt: Es sei dieser Tage ein Stück des Turmes eingefallen, und der Droste habe angeordnet, diese Steine zu dem Bau eines Steinhauses am Drostensiel fortzuführen. Stolten fügte hinzu: Der Turm käme seiner Herrschaft zu und er hätte von seiner Drostin wohl gehört, dass sie den Turm ein Stück wieder aufbauen und ein Dach darauf machen lassen wollten. Von ostfriesischer Seite wurde betont, dass auch dazu die Erlaubnis der Fürstin notwendig sei. Eine große Menge Steine, die hinter dem Turm am Drosten Tief aufgehäuft lagen, wurden trotz des Protestes nach dem Siel abgeführt. - Da der Wehrdeich bis an den Turm reichte, sodaß Wiarda auf ihm bis zum Turm gelangen konnte, da weiterhin bei dem Streit um den Besitz des Turmes, "durch den die Grenze führte", Ostfriesland nicht geduldet hätte, dass der Turm durch das Drosten Tief von Ostfriesland getrennt wurde, so muß dieses hinter dem Turm vorübergeführt haben. Im anderen Fall hätte es ja durch ostfriesisches Gebiet geführt, den im Jahre 1682 wird ausdrücklich gesagt, dass der Turm einerseits Ostfriesland, andererseits Münster zugehörig sei. - Verfolgen wir auf der Karte des Honaert die Grenze gegen die Ems hin, dann lesen wir zu mehreren Malen: "Het Drosten Diep is de recht Grense tüschen Münster und Ostfriesland"; und am Hampoel lesen wir, dass er halb zu Münster und halb (und zwar die Schanze) zu Ostfriesland gehört. - Das ist die ostfriesische Ansicht, welche 1616 schon Emminus vertritt, wenn er das Bächlein Hampoel (er meint die Dever, die etwa in Nord=Süd=Richtung den Hampoel durchquerte) als Grenze bezeichnete. Das kann aber nicht die ursprüngliche Grenze sein, und 1638 macht Dietrich von Velen noch mit den Beerbten von Bokel und Hofe den Vertrag wegen Anlegung einer "offenen Fahrt" von Papenburg zur Ems, nicht aber mit Völlen. Der in dem Poel wohnende "Poeljan" [siehe auch Info unten} , der für siebzig Taler den Kanal zu graben übernahm, war Heuermann der Beerbten von Bokel. Als aber zum Zweck der oben erwähnten Zerstörung des Völlener Wehrdeiches Dietrich von Velen die Poelschanze mit Schützen besetzt hatte, da gilt dieses dem Fürsten von Ostfriesland als Verletzung der ostfriesischen Landeshoheit. Dem Streit suchte der Fürstbischof Bernhard von Galen ein Ende zu machen dadurch, dass er nach Einnahme der Dieler Schanze im Jahre 1663 die Hampoelschanze schleifen ließ. Den Boden erachtete er aber als zum Münsterland gehörig. Sein Ingenieur Peter Pictorius, der 1677 eine vorzügliche Karte der beiderseitigen Grenzgebiete anfertigte, folgt daher in seiner Grenzangabe dem Völlener Wehrdeich bis zur Hampoelschanze, die danach noch auf münsterischem Gebiet lag, wendet sich dann zum Drostensiel und schneidet hier mit besonderer Betonung ein Stück rechts des Siels als zum Münsterland gehörig ab.

Ausschnitt aus einer Karte der Grenze vom Ingenieur Pictorius.

Um diese Zeit gingen von Galens Bemühungen dahin, durch Landankauf die Grenze weiter hinaus zu schieben. Was zunächst im Großen versucht wurde, das wurde durch Ankauf der Völlener Platzen im Jahre 1675 zum Zwecke der Anlage einer Veenkolonie nach Papenburger Muster im kleinen durchgeführt. So kam das Haus von Galen zu seinem Grundbesitz in Völlen. Als aber die Fürstin von Ostfriesland davon Kunde erhielt, da ließ sie durchden schon erwähnten Amtmann Wiarda den weiteren Verlauf von Völlener Platzen verhindern. Wiarda sollte zugleich feststellen, ob an den Grenzscheidungen und Jurisdictionen nichts geändert sei. Daher befuhr er die Grenze und betont dabei: "Die Grenze geht unstreitig durch den Hampoel und das Drosten Tief", und zur Bestärkung der Jursdiction der Fürstin fischte er in den Gewässern. - Den gleichen Zweck verfolgte die Fürstin mit dem Auftrag an Honaert, eine Grenzkarte anzufertigen. Um Näheres über das Vorhabendes Bischofs zu erfahren, bat er den Richter von Aschendorf, welcher in den Kaufangelegenheiten tätig war, zu sich. Die Zusammenkunft war am 30. April. Der Plan wird nicht verheimlicht, dass nach Ankauf der Ländereien und Morasten ein breiter Kanal ins Moor hineingebaut werden soll zum Zweck, den Torf bequem abzutransportieren. Drei Kanalprojekte bestehen, die der Fürstin von Ostfriesland zum Entscheid und zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, und daher finden sich diese drei Pläne in der Honaertschen Karte eingezeichnet. Keiner der Pläne ist jedoch verwirklicht worden.
Ein Misstrauen aber ist wachgerufen, und daher achtet Ostfriesland seit dieser Zeit peinlich genau auf seine Rechte, während die freie Herrlichkeit Papenburg nicht ängstlich ist in ihren Handlungen. Aus dem häufigen Briefwechsel und den mannigfachen Rechtsschlüssen greife ich nur den einen Brief heraus, der mir für den Streit um den Hampoel noch wichtig erscheint: Als von Papenburgern Erde von der Hampoelschanze abgefahren wurde, legte die Fürstin von Ostfrisland Klage beim Bischof Ferdinand von Münster ein am 3. November 1680. Nach genauen Erkundigungen bei den bischöflichen Beamten im Emslande sandte dieser seine sehr überzeugt klingende Antwort am 24. Oktober 1681. Darin heißt es: "Daß an dem mentionierten (gedachten) Ort zwischen Münster und Ostfriesland wegen der hohen Territorial=Jurisdiction niemalen die geringste Streitigkeit gewesen, sondern bekannt sei, dass vorige Hampoeler Schanze auf unserem münsterischen Grund kenntlich gelegen, welcher privaten Hausleuten in der Bauerschaft Bokel, Gerichts Aschendorf, zugehörig, welche Leute die Schatzungen an uns bezahlen, wie nicht weniger unserer Hofkammer mit Herbst= und Maischatzungen, wie auch mit Leistungen und Verpflichtungen verbunden seien, gestalt mehrberichtete ganz ruinierte Hampoeler Schanze mit ihren Gräften, gewesenen Contrescarpen (Schanzwerken) auf dero zu Bokel gehörigen Grund, sondern das sLand auch, welches jener Seit und guten Teils herum liegt, denen von Bokel zuständig ist, ja der Ort, wo die Schanze vormals gelegen, von mehrgemeldeten von Bokel verheuert wird dem daselbst wohnenden Heuermann, - auch unseren Leuten jedes Mal, niemals aber an Ostfriesland bezahlt, in Ostfriesland auch zu keinem Gerichte oder einiger der Landesobrigkeit gebührender Schuldigkeit angehalten worden. Unser nächster Herr Vorfahr am Stift Münster haben den Untertanen zu besagtem Bjokel erlaubt, die damals noch ausstehende Erde ferner zu demolieren und den Grund zu besserer Abnutzung zu aptieren (zurechtmachen); dieselben haben darauf vor und nach die Höchten abgeführt und denen von Papenburg ein gleiches zu tun erlaubt; aus Mangel der Mittel aber hat solcher Grund so bald nicht planiert werden können. Aus solchen und anderen begründeten Argumenten ist ein anderes nicht anzunehmen, als dass der Grund in unserem unstreitigen Münsterschen Territorium unstreitig gelegen ist. ..." Der Bericht schließt mit dem Wunsche, dass man sich durch einige übelwollende Leute (das richtet sich gegen Wiarda), "die durch ihr unbegründetes Angeben bemüht sein mögen", Unzufriedenheit und Zwist zu erwecken und das beiderseitige gute Verständnis zu stören, nicht irre machen lassen möchte.
Damit war der Streit aber durchaus nicht beendet. 1710 flachert er sogar sehr heftig auf, als der Drost Christoph Alexander von Velen sich auf der Poelschanze ein Haus bauen ließ. Klage wegen Grenzverletzung, Verteidigung, endlich gewaltsames Niederreißen des Hauses durch ostfriesische Soldaten (1712) waren die Folge. Das konnte sich wiederum der Bischof von Münster nicht gefallen lassen. 1717 lagen sich münsterisches und ostfriesisches Militär in Papenburg und Völlen kampbereit gegenüber. Dann folgte der Grenze wegen der Handelskrieg, indem Ostfriesland die Einfuhr von Papenburger Torf und die Ausfuhr von Heu und Mist verbot. Noch 1796 schreibt der ostfriesiche Geschichtsschreiber Wiarda, "dass die Streitigkeiten über die dortige münsterische und ostfriesische Grenze bis hierzu nicht abgemacht sind." Sie haben sich hingezogen, bis Napoleon das alte Deutschland in Stücke schlug und dann neu zusammensetzte.

[Info: Poljan de jongere),
varkenshoeder, overleden op dinsdag 30 juli 1680, begraven te Völlen bij Papenburg, Als hij in Mark, Oostfriesland werkt, woont hij in Bokel.
Groef in 1631, 1632 en 1633 het Sielkanaal, de verbinding van de burcht naar Ems en het nieuwe Diep tot in de Dever.(De dever werd in 1672 verlegd)
Hij kon niet schrijven en tekende het bouwcontract met de drost Dietrich vin Velen met een teken.
In 1631 werd begonnen met het graven van het kanaal, in 1633 werd er tijdelijk gestopt door de onlusten veroorzaakt door de 30-jarige oorlog. In 1638 werd de bouw voortgezet, Johann ontving 3000 daalders.
1648: "Puel Johann von Bouckel grub 10 Tagwerk mit 5 mann, dann grub er 5 Tagwerk mit 5 mann" usw.
"Der Fährmann Johann zum Poel hat 1652 die Personenschatzungnach Münster präsentiert." Op 2 februari 1668 wordt hij erover verhoord, hoe van oudsher, aan de Hampoel met de grens tegen Oostfriesland de betrekkingen zijn.
In 1651 was er een boerderij Poell Johan in Herbrum.]