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NLA OS Rep 491 Nr. 1758



Rep. 491 Personenstandsreg. 1758


No. 1
Im Jahre 1813 am 25.04 erschienen vor mir Bernard Wöstemeyer, Maire Adjoint der Mairie Schepsdorf,
der in Lohne wohnende Arbeiter Gerhard Herman Möddel, zufolge der vom Maire Weber zu Nordhorn ausgefertigten Geburts Urkunde, am 27.01 des Jahres 1778 geboren, großjähriger Sohn, der laut hierselbst ausgefertigten Sterbeurkunde am 09.03.1799 zu Lohne verstorbenen Joann Herm Schomakers, und der daselbst wohnenden Aleid Schomackers, welche persönlich erschien und ihre Einwilligung zur Heirath gab.
2. Die Jungfer Susanna Aleid Wösten in Nordlohne wohnend und zufolge des vom obengedachten Maire ausgefertigten Geburts Urkunde am 10.05. des Jahrs 1780 gebohren, großjähriger Tochter der zu Nordlohne verstorbenen Ackersleute, und zufolge des vom obengedachten Maire ausgefertigter Sterbeurkunde, am 27.12 des Jahrs 1798 verstorben sey Bernard Wösten, wir auch am 19.08 des Jahrs 1790 Susanna Wösten gebohren Voetel verstorben sey, wie es die von obengedachten Maire ausgestellten Sterbe Urkunde nachweiset.
Beide Haupt Comparenten Trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweimal, so wohl hier am 2 und 3 Sonntag des Monats April dieses Jahrs beide Mal Mittags um 12 Uhr, gesetzlich geschehen, und sind gegen diese Verbindung keine Einsprüche gemacht worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein Gesetzliches Hinderniß entgegenstehe, würde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden?
Beide Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Gerhard Herman Möddel und die Jungfer Susanna Aleidt Wösten für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren
1. Henricus Möddel, Bruder des Bräutigams 30 Jahr alt wohnhaft zu Lohne.
2. Joan Bernard Wösten, 35 Jahr alt, wohnhaft zu Lohne
3. der Ackersmann Herman Henric Otting, 68 Jahr alt, wohnhaft zu Lohne
4. der Ackersmann Gerhard Leschers, 39 Jahr alt, wohnhaft zu Lohne
Gerd Herm Möddel
Bernd Henrich Möddel
Berndt Wösten
Herm Hindrik Otting
Gerd Leschers
Nach geschehener Vorlesung hat der Haupt Comparent, und 4 Zeugen untergeschrieben, weil die andere des schreibens unkundig zu seyn erklärte.
Bernard Wöstemeyer, Maire Adjoint


No. 2
Im Jahre 1813 den 08.05 erschienen vor mir Bernard Wöstemeyer, Maire Adjoint der Mairie Schepsdorf,
der in Frenswegen, Maire Nordhorn wohnende Ackersmann Johan Westerhof, zufolge des vom Maire zu Ootmarssum ausgestellten Taufscheins am 08.06 des Jahrs 1783 gebohren, großjähriger Sohn der zu Breclenkamp Mairie Ootmarssum wohnenden Neubauer Gerhard Johan Westerhof und Aleidt Hüisken und
2. Die zu Nordlohne Mairie Schepsdorf wohnende Jungfer Susanna Maria Lübken, zufolge des vom Maire Weber zu Nordhorn ausgefertigten Taufscheins am 03.08 des Jahrs 1789 geboren, großjähriger Tochter, der zu Nordlohne wohnenden Heuermann Henric Lübken und Euphemia Lügering welche sich mit den Eltern des Bräutigams einfanden, und ihre Einwilligung gaben.
Beide Haupt Comparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß, durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweimal so wohl hier, als in Nordhorn beide Mal als am 4 Sonntag des Monats April und den 1. Sonntag des Monats May dieses Jahres des mittags 11 und 12 Uhr, gesetzlich geschehen, laut vom Maire zu Nordhorn ausgestelltem Scheins, gegen diese Verbindung sind keine Einsprüche geschehen.
Nach dem ich mich vollkommen überzeuget hätte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, würde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluß sey sich gegenseitig ehelich zu verbinden?
Beide Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Johannes Westerhof und die Jungfer Susanna Maria Lübken für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren.
1. der Ackersmann Herman Polman, 54 Jahr alt, wohnhaft zu Schepsdorf
2. der Heuermann Lucas Polman, 44 Jahr alt, wohnhaft zu Schepsdorf
3. der Heuermann Anton Wöstemeyer, 34 Jahr alt, wohnhaft zu Schepdorf
4. der Mauermann bey Agnes Thomas Kohnerman, 36 Jahr alt, wohnhaft zu Rheine
Harm Polman
Anton Wöstemeyer
Lucas Pollman
Nach geschehener Vorlesung ist dieses von 3 Zeugen untergeschrieben, weil die andern erklärten nicht schreiben zu können.
Bernard Wöstemeyer, Maire Adjoint.


No. 3
Im Jahr 1813 den 12.10 erschien vor mir J L. Agnes, Maire Adjont der Mairie Schepsdorff,
[1.] der in Lohne wohnende Arbeiter Bernd Harm Bernsen, zufolge der vom H. Maire Weber zu Nordhorn ausgefertigten Geburts Urkunde am 08.05.1786 gebohren großjährige Sohn der zu Lohne wohnenden Eheleute Herm Bernsen et Aleid Santel, welche persöhnlich erschienen, und ihre Einwilligung zur Heyrath gaben.
2. die Jungfer Euphemia Maria Wobben, zu Lohne wohnend und zufolge der von genannten Herrn Maire ausgefertigte Geburts Urkunde am 31.05.1786 gebohren sey, großjährige Tochter des ebenfalls laut der vom obengedachten H. Maire ausgefertigten Sterbe Urkunde am 23.05.1795 verstorben Gerard Wobben und dessen noch lebende Ehefrau Anna Viet, welche persöhnlich erschien und ihre Einwilligung zur Heyrath gab.
Beyde Hauptcomparenten trugen darauf an, daß unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweymal als am 4 Sontag des Monats September und ersten Sontag des Monats October dieses Jahrs Mittags 12 Uhr geschehen und sind gegen diese Verbindung keine Einsprüche geschehen.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegenstehe, wurde den beydenVerlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden.
Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Nahmen des Gesetzes den Bernard Harm Bernsen und die Jungfer Euphemia Maria Wobben für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren.
1. Johan Bernard Berndsen, Bruder des Bräutigams, 26 Jahr alt.
2. Bernard Wilhelm Wobbe, Bruder der Braut, 30 Jahr alt, beide zu Lohne wohnend
3. der Küster Bernard Johan Woestemeyer, im/ins?/und? Vierzig [40] Jahr alt und
4. der Ackersmann Hermannus Pollmann, 54 Jahr alt, beyde zu Schepsdorf wohnend.
B H Berndsen
B W Woben
J B Berndsen
H Polman
B. Wöstemeyer
Nach geschehener Vorlesung hat der Haupt-Comparent und der Zeuge obiges unterschrieben.
… Agnes, Adjont


No. 4
Im Jahre 1813 den 17.10 erschienen vor mir J. L Agnes, Mairie Adjunct der Mairie Schepsdorff,
[1.] der in Lohne wohnende Arbeiter Johan Herman Schomakers, laut der vom Herrn Maire Weber zu Nordhorn ausgefertigten Geburtsschein am 21.03.1779 gebohren, großjähriger Sohn der zu Lohne wohnenden Eheleuthe Joan Heinrich? Schomakers et Euphemia Ruil, welche persöhnlich erschienen und ihre Einwilligung zur Heyrath geben.
[2.] zweitens die Jungfer Maria Gertrudis Lüttel zu Lohne wohnende und zufolge der vom genannten Herrn Maire Weber ausgefertigten Geburtsschein am 07.08.1786 gebohren sey, großjährige Tochter des daselbst wohnenden Eheleute Joan Luttel und Aleid Santel, welche ebenfalls erschienen und ihre Einwilligung zur Heyrath gaben.
Beyde Hauptcomparenten trugen darauf an, daß unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch die Trauung zu vollziehen, daß Aufgeboth ist zweymahl, als am 1. Sontag, den 03.10 und den 2. Sontag den 10.10 dahier zufor mittags 12 Uhr geschehen, und sind gegen diese Verbindung keine Einsprüche gemacht.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde den beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden.
Beyde Verlobte beantworteten diese Frage bejahend.
Ich habe hierauf im Nahmen des Gesetzes den Johan Herman Schomakers und die Jungfer Maria Gertrudis Lüttel für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren.
1. Gerd Jan Luttel, 25 Jahr alt, Lohne
2. J. Bernard Schomakers, 37 Jahr alt, Lohne
3. der Küster Johannes Bernardus Woestemeyer, 40 Jahr alt
4. der Kauffman? Albert Victor Agnes, 24 Jahr alt, beyde zu Schepdorff wohnende
A. V. Agnes
G. J. Luttel
B I Schomakers
Nach geschehener Vorlesung hat der Haubtcomparent und Zeugen obiges unterschrieben.
… Agnes


No. 5
Im Jahr 1813 den 16.11 mittags 1 Uhr, erschien vor mir JL Agnes, Bgmst. von Schepsdorff,
der zu Hertzforth in hiesiger Commune wohnend Joh. B. Schottel, laut der vom unterschriebenen Zeugen be…igungs am 15.02.1781 gebohren Sohn des verstorbenen Ackermanns Bernard Schottel und dessen noch lebenden Wittibe Anna Magaretha geb. Roolinck?, welche persöhnlich erschien und ihre Einwilligung zur Heyrath gebe,
und
[2.] zweitens die Jungfer Euphemia Maria Silljes zu Glesen Commune Bramsche wohnende laut des vom Bgmstr. zu Bramsche H. Hafferrecter? ausgefertigten Geburtsschein 25 Jahr alt. Großjährige Tochter des am 08.08.1813 zufolge es von gedachten H. Hüffenrenter? ausgefertigten Sterbebeurkunde verstorbenen 72 jährigen Rudolf Silljes und dessen hinterlassenen Wittibe Catharina Leveing? [Leveling] welche persöhnlich erschien, und ihre Einwilligung zur Heyrath gab.
Beyde Haubt Comparenten trugen darauf an, daß unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweimahl als den letzten Sontag den 30.10 und den ersten Sontag den 07.11 dieses Jahrs jedes mahl mittags 12 Uhr geschehen, und sind gegen diese Verbindung kein Einwand gemacht.
Nachdem ich mich nun vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde von mir den beyden Verlobten die Frage vorgelegt, ob es ihr fester Entschluß sey, sich ehelich zu verbinden, welches sie mit ja beantworteten.
Ich habe hierauf den Johan Bernard Schottel und die Jungfer Euphemia Maria Silljes für Eheleuthe erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren.
1. Joh. Gerdt Schottel, von Hertzforth, 30 Jahr alt
2. Joh. Theod. Silljes zu Glesen wohnend, 30 Jahr alt
3. Joh. H. Pollman zu Schepdorff, 45 Jahr alt
4. der Kaufmann Alb. V. Agnes, zu Schepsdorf, 24 Jahr
Ian D Sillies
Nach geschehener Vorlesung hat der Haubtcomparent und die Zeugen dieses? unterschieben … …
der Bgmst J L Agnes


Gegenwärtiges Register der Heyraths-Urkunden der Gemeinde Schepsdorf vom Jahre 1813 ist mit der 5. Nummer am 18.11 geschlossen worden.
Der Bgmst[?] Agnes


[EGELBRINCK, Joannes Rudolf oo RÜEL, Anna Maria 24.11.1813 Diese im KB Schepsdorf eingetragene Heirat wurde hier nicht eingetragen]