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NLA OS Rep 491 Nr. 1755
[Foto 1 - 7, kein Index]

[Bild 2]
Par NOUS Edmond Aulisie fuge d'festructior faisant as fonctions de Président du tribunal de première Instance séant à Neuenhaus, Arrondissement de Neuenhaus Département de la LIPPE le présent registre destiné à recevoir les déclarations de Mariage pendant l'année mil huit cent douze, a été coté et paraphé par premier et dernier feuillet et contient six feuillets. Fait double à Neuenhaus le Vingt-quatre Décembre mil huit cent onze.
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[Bild 3]
No 1
[Heirat von Johan Herman Stevens, Lohne und Anna Maria Schulten, Darme]
Im Jahre 1812, am 08.01 erschienen vor mir Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf der in Lohne wohnende Arbeiter Johan Herman Stevens, zufolge der beym Tribunal zu Neuenhaus ausgefertigten Geburts Urkunde am 29.08 des Jahres 1780 gebohren,
großjähriger Sohn, des laut hirselbst ausgefertigten Sterbeurkunde am 16.02 vorigen Jahres zu Lohne verstorbenen Untervogten Bernard Stevens, und der daselbst wohnenden Margarethe Scherps.
2. die zu Darme wohnhafte Jungfer Anna Maria Schulten, zufolge der beym Tribunal zu Neuenhaus ausgefertigten Geburts Urkunde am 07.09.1788 gebohren,
großjährige Tochter des laut hieselbst ausgefertigten Sterbeurkunde am 20.03.1811 verstrobenen Taglöhners Johan Gerhard Schulte und der zu Darme wohnenden Anna Aleida Bruning,
welche letztere sowohl, als die Mutter des Bräutigams sich heute einfanden und ihre Einwilligung bei der Heirath ihrer Kinder gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweimal, wowohl hier als in Lingen beide mal als am letzten Sontag vorigen Jahres und am 01. Sontag des Monats Januar dieses Jahres des Mittags um 12 Uhr gesetzlich geschehen.
Laut dem vom Maire zu Lingen ausgestelten Scheins Einsprüche sind gegen diese Verbindung nicht geschehen.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hindernis entgegenstehe, wurde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleon vorgelesen und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluss sey sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beide Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Johan Herman Stevens und die Jungfer Anna Maria Schulten für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren:
1. Johan Bernard Stevens, 27 Jahre alt, von Lohen
2. Johan Gerhard Schulten, 23 Jahr alt von Wesel, Mairie Braemsche [Bramsche], Taglöhner
3. Herm Henrich Lambers, 35 Jahr alt, in Lohne Ackersmann.
4. Johan Henrich Kotte, 32 Jahr alt, aus Schepsdorf, Ackersmann

Jan Bernad Stevens
Johan Hindrick Kotte
H. Hinnerick Lammers
Nach geschehener Vorlesung ist dieses von 3 Zeugen untergeschrieben, weil die anderen erklärten, nicht schreiben zu können.
Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf


[Bild 4]
Nr. 2
Heirath von Joan Henrich Greving und Gesina Aleid Fehrman
Im Jahre 1812 den 05.04 erschienen vor mir Herman Kotte, Maire der Municipalität Schepsdorf
der in Darme, Mairie Lingen wohnende Johan Henrich Greving, Weber, zufolge des vom Greffier des Tribunals zu Neuenhaus ausgefertigten Geburts Urkunde in Darme am 21.06 des Jahres 1784 gebohren,
großjähriger Sohn des zu Darme wohnenden Taglöhners Herm Henrich Greving, welcher persönlich erschien, und seine Einwilligung zur Heirath gab, und der laut dem vom Greffier des obgedachten Tribunals ausgestellten Sterbeurkunde am 19.04.1808 verstorbenen Maria Aleid Greving, gebohrne Engelen.
2. die Jungfer Gesina Aleid Fehrman in Lohne wohnend, zufolge des von obgedachten Greffier ausgefertigten Geburtsurkunde in Lohne, Mairie Schepsdorf am 04.05.1786 gebohrne,
großjährige Tochter des in Lohne wohnenden Dachdeckers Bernd Fehrman, welcher hierzu seine Einwilligung gab und der am 16.03.1792 verstrobenen Susannen Fehrmans, gebohrne Schnieders, wie es die von obgedachten Greffier aus gestellte Sterbeurkunde nachweiset.
Beyde Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist zweimal nämlich am 4. und 5. Sontag des Monats Marz dieses Jahres sowohl hier als in Lingen, beide mal mittags um 12 Uhr geschehen.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein Gesetzliches Hindernis entgegenstehe, wurde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleon vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluss sey sich gegnseitig ehelich zu verbinden? Beide Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Joan Henrich Greving und die Jungfer Gesina Aleid Fehrmans für Eheleute erklärt.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen.
1. Der Dachdecker Bernd Herm Fehrman, 33 jährigen Alters, Bruder der Braut, wohnhaft zu Lohne
2. Der Fuhrman Jacob Kotte, 29 Jahr alt, wohnhaft zu Schepsdorf
3. Der Ackersmann Hinrich Gebben, 24 jährigen Alters, wohnhaft in Schepsdorf
4. Der Ackersmann Henrich Wilmes, 24 jährigen Alters, wohnhaft in Schepsdorf

Jan Hindrick Gräving
Jacobus Kotte
Nach geschehener Vorlesung ist diese Heiraths Urkunde von dem Hauptcomparenten und dem Jacob Kotte untergeschrieben, weil alle andern des Schreibens unerfahren zu seyn erklärten.
Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf


[Bild 5]
No 3
[Heirat von Henrich Reling, Lohne und Euphemia Aleid Janning, Lohne]
Im Jahre 1812 den 12.04 erschienen vor mir Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf
der in Lohne wohnende Neubauer Henrich Reling,
großjähriger Sohn des Neubauers Bernd Reling und Susanne Timmers zu Lohne,
Witwer der laut hierselbst ausgestelten Sterbeurkunde am 11.02.1812 verstorbenen Anna Maria Tien, gebohren am 23.07 des Jahres 1767, laut der vom Greffier des Tribunals zu Neuenhaus ausgestelten Geburts Urkunde.
2. die zu Lohne wohnende Euphemia Aleid Janning, laut dem beim Tribunal zu Neuenhaus ausgestelten Geburtsschein am 16.12 des Jahres 1768 gebohren,
großjährige Tochter des zu Lohne verstorbenen Heuermanns Henrich Janning und der daselbst wohnenden Anna Rademaker, welche sich mit der Mutter des Bräutigams einfand und zur Heirath ihre Einwilligung gab.
Der Henrich Janning war laut der beim obgedachten Tribunal ausgestellten Sterbeurkunde am 13.05.1806 verstorben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch die Trauung zu vollziehen.
Das Aufgeboth ist hierselbst am 5. Sonntag des Monats März und am 1. Sonntag Monats April beide mal mittags um 12 Uhr gesetzlich geschehen und keine Einsprache gegen diese Verbindung gemacht worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hindernis entgegenstehe, wurde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen und ihnen die Frage vorgelegt ob es ihr Entschluss sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beide Verlobte beantworteten die Frage mit Ja.
Ich habe hierauf in Namen des Gesetzes den Johan Henrich Reling und die Jungfer Euphemia Aleid Janning für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren:
1. Herm Henrich Woesten, 41 Jahr alt, Taglöhner in Lohne
2. Wilhelm Floders, 43 Jahr alt, Heuermann in Lohne
3. Johan Henrich Welling, 41 Jahr alt, Neubauer in Lohne
4. Henrich Hermsen, 41 Jahr alt, Neubauer in Lohne

Henerich Reiling
Herm Hindrich Wöesten
Jan Hinderc[?] Welling
Hinrik Harmsen
Nach geschehener Vorlesung ist dieses von dem Bräutigam und 3 Zeugen untergeschrieben, weil die anderen erklärten nicht schreiben zu können.
Herman Kotte
Maire zu Schepsdorf


[Bild 6]
Nr. 4
[Heirat von Johan Henrich Engbers, Lohne und Euphemia Aleid Arning]
Im Jahre 1812 den 30. Monats May erschienen vor mir Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf
der in Lohne wohnende Neubauer Johan Henrich Engbers, zufolge des laut Tribunal zu Neuenhaus ausgestellten Taufscheins am 21.09 des Jahres 1784 geboren,
großjähriger Sohn des zu Lohne wohnenden Neubauers Herm Engbers und der Anna Timmers.
2. Die zu Lohne wohnende Jungfer Euphemia Aleid Arning, laut des bey obgedachten Trubunal ausgestelten Taufscheins am 01.07 des Jahres 1777 gebohrne,
großjährige Tochter des zu Lohne zufolge des beym obgedachten Tribunal ausgefertigten Sterbescheins am 01.07 des Jahres 1777 verstorbenen Taglöhners Bernard Arning und der noch lebenden Anna Heilen,
welche sich mit den Eltern des Bräutigams einfand und ihre Einwilligung gaben.
Beyde Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch die Trauung zu volziehen.
Das Aufgeboth ist zweymal sowohl hier am 3. und 4. Sonntag des Monats April dieses Jahres, beidemal mittags um 12 Uhr gesetzlich geschlossen, und sind gegen diese Verbindung kein Einspruch gemacht worden.
Nachdem ich auch vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hindernis entgegenstehe, wurde den beiden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuchs Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt, ob es ihr Entschluss sich gegenseitig ehelich zu verbinden; beide Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Johan Henrich Engbers und die Jungfer Euphemia Aleid Arning für Eheleute erklärt.
Zeugen bey dieser Handlung waren
1. Gerhard Wulfekott[e?], 47 Jahr alt, Neubauer in Lohne
2. Bernard Wostemeyer, 37 Jahr alt, Küster, wohnhaft in Schepsdorf
3. Henrich Kotte, 32 Jahr alt, Ackersmann in Schepsdorf
4. Jacob Kotte, 29 Jahr alt, Fuhrmann in Schepsdorf

Jan Henrich Engbers
Bernard Wöstemeyer
Gert Wulllatte
Jacobus Kotte
Hindrick Kotte
Nach geschehener Vorlesung dieses von dem Bräutigamm und 4 Zeugen untergeschrieben, weil die anderen des Schreibens unkundig zu seyn erklärten.
Herman Kotte, Maire zu Schepsdorf
[Ist der Vater der Braut wirklich am Tage der Geburt der Braut gestorben?]


[Bild 7]
Dieses Register der Heirathsurkunden der Munizipalität Schepsdorf für das Jahr 1812 ist mit der 4. Urkunde vom 30ten May geschlossen worden.
Schepsdorf am 31ten December 1812
Bernard Wöstemeyer
Maire Adjoint der Mairie Schepsdorf