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NLA OS Rep 491 Nr. 1750



Großherzogthum Berg
___ - Departement; Bezirk Lingen; Kanton Lingen
Municipalität Schepsdorff

Register der Heiraths-Urkunden.

Gegenwärtiges Register, welches zur Aufnahme der Urkunden über die im Jahre eintausend achthundert und eilf geschlossenen Heirathen, für die Municipalität Schepsdorff bestimmt ist, und zwölf Blätter enthält, ist von mir Hofgerichtsrath des Hofgerichts zu Coesfeld auf dem ersten und letzten Blatte mit der Seitenzahl, und auf jedem Blatte mit meinem Namenszuge versehen worden.
Geschehen zu Coesfeld, am viertzehnten December Ein Tausend achthundert und Zehn.
Ignatz Becker? Hofgerichtsrath als von dem vorsitzenden Herrn … Steuber Herzo? Special Beauftragten.



Nro. 1
Heirath von Jan Albert Lugering und Maria Cathrina Reckmans
Im Jahr 1811, am 13.01 erschien vor mir Herm Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorff
1. der zu Darme wohnende Heuermann Albert Jan Lügering, zufolge des von dem hierselbst ausgefertigten Geburts Scheins in Lohne, am 06.01.1783 geboren
2. die Jungfer Maria Cathrina Reckmans zu Alten Linge wohnend und, zufoge des von dem ?Regierungs Secretair Beckhaus zu Lingen ausgefertigten Geburts-Scheins in Altenlingen, am 12.04.1790 geboren.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zwei mal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am 30.12.1810 und 06.01 dieses Jahres angeschlagen und abgelesen worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Heuermann Jan Albert Lügering und die Jungfer Maria Cathrina Reckmans für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Jan Anton Korte, 37 Jahre alt von Laxen [Laxten]
2. der Bernd Viet, 65 Jahre alt von Wachtendorff [Wachendorf]
3. der Jan Upsing von Schepsdorff, 45 Jahre alt.
4. der Jacob Korte, 27 Jahre alt von Schepsdorff
Jan Albert Lugering
Maria Katrine Reckmans
+++ Jan Herm Lügering in fidem during?
Aleyt Reckmans
Antton Korte
+++ Bernd Viet >
xxx Jan Upsing >in fidem During?
Jacob Kotte
Nach geschehener Vorlesung haben Comparentes diese Anzeige vorstehend unterschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorff


Nro. 2
Heirath von Bernd Egelbrinck und Maria Alheid Greeving
Im Jahr 1811, am 13.01 erschien vor mir Herm Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorff
1. der zu Lohne wohnende Müller Jan Bernd Egelbrinck, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtssceins zu Darme, am 18.05.1781 geboren, im Beistand seiner Eltern der Eheleute Jürgen Egelbrinck und Janna geboren Greeving von Darme
2. die Jungfer Maria Alheid Greiving zu Darme wohnend und, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Darme, am 16.06.1781 geboren im Beistand ihrer Mutter der Wittwe Helena Greiving geboren Wess.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am 01 und 07.01 dieses Jahres angeschlagen und abgelesen worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Müller Jan Bernd Engelbrinck und die Jungfer Maria Alheid Greeving für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Jan Anton Korte, 37 Jahre alt von Laxen [Laxten]
2. der Jan Henrich Korte, 30 Jahrealt von Schepsdorff
3. der Hermannus Hoffschlag, 32 Jahre alt von Hersefort
4. der Jan Upring von Schepsdorff, 45 Jahre alt.
Jan Bernd Engelbrinck
XXX Jurgen Engelbrinck in fidem during?
+++ Janna Engelbrinck in fidem during?
Marialleit Grefing
Anton Kotte
Jan Hindrich Kotte
+++ Hermannus Hoffschlag in fidem During?
XXX Helena Greving geb. Wess in fidem During?
Nach geschehener Vorlesung haben Comparentes diese Anzeige vorstehend unterschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorff


Nro. 3
Heirath von Jan Heinrich Heitgerds und Anna Maria Timmers
Im Jahr 1811, am 03.02 erschien vor mir Herm Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorff
1. der zu [Laxten Mairie Bawinkel-gestrichen] Schepsdorf wohnende Jan Heinrich Heitgers, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Schepsdorff, am 25.08.1774 geboren [im Beistand seiner Eltern der Eheleute Albert Krieger und Fenne Grete geboren Wessling-gestrichen]
2. die Jungfer Anna Maria Timmers zu [Lohne-gestrichen] Geeste wohnend und, zufoge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Schepsdorff, am 02.12.1780 geboren [im Beistand ihrer Eltern der Heuerleute Jan herm Alves und Fenne Maria geboren Evers-gestrichen]
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am [10 und 17.02-gestrichen] 20. und 27.01 dieses Jahres angeschlagen und abgelesen worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Jan Heinrich Heitgerds und die Jungfer Anna Maria Timmers für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Jan Anton Korte, 37 Jahr alt von Laxten
2. der Jacob Kotte, 27 Jahr alt von Schepsdorff
3. der Herm Kersjans, 42 Jahr alt von Lohne
4. der Jan herm Viet, 30 Jahr alt von Wachtendorff [Wachendorf]
Jan Hindrick Heitgers
+++ Anna Maria Timmers in fidem During?
Anton Kotte
Jacob Kotte
Harm Kerstiens
Jan Herm Vieth
Nach geschehener Vorlesung haben Comparentes diese Anzeige vorstehend unterschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorff

Notiz:
Ausgestrigen 36 Wört werden, genehmiget der Maire Kotte
Anton Kotte
Jacob Kotte
Harm Kerstiens
Jan Herm Vieth


Nro. 4
Heirat von Heinrich Krieger und Anna Maria Alves
Im Jahr 1811, am 19.02 erschein vor mir Herm Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorff
1. der zu Laxen [Laxten] Mairie Bawinkel wohnende Jan Heinrich Krieger, zufolge des zu Lingen ausgestelten Geburtsscheins in Lingen, am 09.09.1789 geboren im Beistand seiner Eltern den Eheleuten Albert Krieger und Fenne grete geboren Wessling
2. die Jungfer Anna Maria Alves zu Lohne wohnend und, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Lohne, am 24.11.1783 geboren im Beistand ihrer Eltern der Heuerleute Jan Herm Alves und Fenne Maria geboren Evers.
Beide Hauptcontrahenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am 10 und 17.02 dieses Jahres angeschlagen und abgelesen worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Johan Heinrich Krieger und die Jungfer Anna Maria Alves für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgend Zeugen zugegen:
1. der Jan Anton Korte, 37 Jahr alt von Laxen [Laxten]
2. der Jan Heinrich Kotte, 30 Jahr alt von Schepsdorff
3. der Kacob Kotte, 27 Jahr alt ebenfals von Schepsdorff
4. der Jan Upsing, 45 Jahre alt von Schepsdorff.
Xxx Albert Krieger in fidem During?
+++ Grete Krieger in fidem During?
+xx Jan Herm Alves in fidem During?
+++ Fenne Maria Alves in fidem During?
Jan Hindrik Krieger
Xxx Anna Maria Alves in fidem During?
Anton Kotte
+++ Jan Upsing in fidem Düring?
Nach geschehener Vorlesung haben Comparentes diese Anzeige vorstehend unterschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepdorff


Nro. 5
Heirat von Herm Gerd Gravel und Anna Maria Lambers
Im Jahr 1811, am 21.02 erschien vor mir Herm Kotte Maire der Munizipalität ___
1. der zu Lohne wohnende Gerd Herm Gravel, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Lohne, am 03.08.1783 geboren
2. die Jungfer Anna Maria Lambers zu Lohne wohnend und, zufolge des hierselbst ausgefertigten Geburtsscheins in Lohne, am 17.08.1784 geboren.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am 07 und 14.04 dieses Jahres angeschlagen und abgelesen worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Gerd herm Gravel und die Jungfer Anna Maria Lambers Teupen für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Gerd Jan Gravel, 37 Jahr alt von Lohne
2. der Jan Herm Kösters, 31 Jahr alt von Lohne
3. der Lucas Lambers Teupen, 29 Jahr alt von Lohne
4. der Jan Upsing, 45 Jahr alt von Schepsdorf
Gerd harm Gravel
+++ Anne Maria Lambers in fidem Düring
+++ Jan Upsing in fidem Düring
Lulas Lammers Teypen
Ian Harm Kösters
+++ Gerd Jan Gravel
Nach geschehener Vorlesung haben Comparentes diese Anzeige vorstehend unterschrieben.
Herman Kottte Maire zu Schepsdorff


Nro. 6
Heirat von Herman Henrich Wess und Anna Aleid Tieman
Im Jahr 1811, am 17 des Monats November erschien vor mir Hermann Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorf
1. der zu Lohne wohnende Ackersmann Herman Hinrich Wess, zufolge des von dem Greffier…? Tribunals, zu Neuenhaus ausgefertigten Geburts Urkunde in Lohne, am 30. Monats September 1772 geboren, Sohn der zu Lohne verstorbenen Eheleute Ackermanns Bernard Wess und der Susanna Wess, wovon ersterer am 13.01.1803, letztere am 07.11.1778 verstorben ist, an die vom Greffier? zu Neuenhaus ausgestellten Atteste nachweisen.
2. die Jungfer Anna Aleid Tiemann in Elbergen Mairie Emsbüren wohnend und, zufolge der von dem Greffier? zu Neuenahaus ausgestellten Geburts Urkunde in Elbergen, am 06 Monats April 1786 geboren, Tochter der in Elbergen wohnenden Eheleute des Ackermanns Otto Johanning gebohren Tieman, und Angela Johanning, welche zu der Heirath ihre Einwilligung gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu volziehen.
Das Aufgebot ist zweymal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am ersten und zweiten Sonntage des Monats November dieses Jahres alhier in Schepsdorf des Mittags um 12 Uhr, und in Emsbüren des Vormittags um 11 Uhr gesetzlich geschehen, und keine Einsprache gemacht worden.
Der Bräutigam wie auch das Absterben seiner Großeltern des Henrich und Maria Wess durch einen vom Greffier zu Neuenhaus ausgefertigte Sterbeurkunde nach.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Herman Henrich Wess und die Anna Aleid Tieman für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Jacob Kotte, 27 jährigen Alters
2. der Ackersmann Johan Herm Stevens, 40 jährigen Alters, wohnhaft in Lohne
3. der Müller Bernd Egelbrink, 30 jährigen Alters wohnhaft in Lohne.
4. der Bauersknecht Joseph Ruilman, 33 jährigen Alters, wohnhaft in Lohne
Herm Hindrick Wese?
Anne Aleid Wess geborne Tieman
Jacob Kotte
Jan Herm Stevens
Bernd Engelbrinck
Joseph Reulmen
Nach geschehener Vorlesung haben sammtlich eComparenten mit Ausnahme der Eltern, die nicht schreiben konnten diese Anzeige untergeschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorf


Nro. 7
Heirath von Theodor Henrich Ruilman und Anna Maria Gerdrud Krange
Im Jahr 1811, am 24.11 erschien vor mir Hermann Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorf
1. der zu Lohne wohnende Ackerknecht Theodor Henrich Ruilman, zufolge der von dem Maire zu Lingen ausgefertigten Geburts Urkunde in Biene Mairie Lingen, am 01.09.1784 geboren, Sohn der zu Biene verstorbenen Eheleute Ackermanns Theodor Henrich Ruilman, und der Euphemia Ruilman, welche nach Ausweise der Atteste des Maire zu Lingen, ersterer am 29.03.1784, letztere am 03.12.1808 verstorben sind.
2. die Jungfer Anna Maria Gerdrud Krange ebenfals in Lohne wohnend und, zufolge der von dem Greffier zu Neuenhaus ausgestellten Geburtsurkunde in Darme Mairie Lingen, am 14.02.1778 geboren, Tochter des laut beygebrachter, und vom Greffier zu Neuenhaus ausgefertigter Sterbeurkunde verstorbenen Taglöhners Johan Krange, welcher am 09.08. des Jahres 1789 verstorben ist, und der zu Darme Mairie Lingen wohnenden Witwe Susanne Frericks, welche zur Heirath ihre Einwilligung gab.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweymal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am zweiten und dritten Sonntag des Monats November dieses Jahrs, wie auch zu Lingen am den nämlichen Tagen und Stunden geschehen und keine Einsprache erfolgt.
Der Bräutigam wies auch durch die beygebrachten Atteste das Absterben seiner Großeltern nach.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Ackerknecht Theodor Henrich Ruilman und die Jungfer Anna Maria Gerdrud Krange für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der in Laxten wohnende, 28 Jahr alte Henrich Krange, Taglöhner und Bruder der Braut
2. der in Bramsche wohnende, 40 Jahr alte Johan Henrich Kamp, Zimmermann
3. der in Schepsdorf wohnende 23 jährige Hindrich Gebben, Ackerknecht
4. der in Schepsdorf wohnende 30 Jahre alte Henrich Kotte, Ackersmann
Jan Hindrick Krange
Jan Hindrick Kamp
Hinderig Gebben
Jan Hindrich Kotte
Nach geschehener Vorlesung haben die Zeugen, weil die Hauptcomparenten schreibens unerfahren, diese Urkunde untergeschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorff


Nro. 8
Heirath von Johan Herman Schonhoff und Christina Fielers
Im Jahr 1811, am 25.11 erschien vor mir Hermann Kotte Maire der Munizipalität Schepsdorf
1. der in Lohne wohnende Ackersmann Johann Hermann Schonhoff, zufolge der von dem Herrn Greffier des Tribunals zu Neuenhaus ausgefertigten Geburtsurkunde in Darme, Mairie Lingen, am 29.08.1784 geboren, Sohn der verstorbenen Eheleute Ackersmanns Johan Henrich Schonhoff und Marie Elisabeth Raters, welcher ersterer am 24.04. des Jahres 1792, letztere am 08.09.1807 verstorben sind, wie die vom Grettier zu Neuenhaus ausgefertigte Sterbeurkunden nachweisen
2. die Witwe Christina Fielers in Lohne wohnend und, zufolge der von dem Greffier zu Neuenhaus ausgefertigten Geburts Urkunde in Lohne, am 06.12.1772 geboren, Tochter des Ackersmanns Hinrich Fielers, und der laut dem vom Tribunals Greffier zu Neuenhaus ausgestellten Attestes am 21.11.1769 verstorbenen Susanna Bickers, Witwe des laut hierselbst ausgefertigten Sterbeurkunde am 20.01.1811 verstorbenen Ackersmanns Geerd Poling.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zweymal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am zweiten und dritten Sonntage des Monats November geschehene, und keine Einrede gegen das Eheverlöbnis gemacht.
Der Bräutigam konnte den Tod seiner Großeltern nicht bescheinigen, weil nach einem Schreiben des Greffier des Tribunals zu Neuenhaus es in dem Kirchenbuche nicht zu finden seye, Zeugen versicherten aber, dasselbe schon längst verstorben seyen.
Der anweisende Vater der Braut gab zu der Heirath seine Einwilligung.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde 6. Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den
Junggeselle Johann Herman Schonhoff und die Christina Fielers für Eheleute erklärt, und über diese handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Ackersmann Harm Fickers, 22 Jahr alt, wohnhaft in Lohne.
2. der Sch..iedeknecht/Schmiedeknecht? Bernd Hinrich Schonhoff, 25 jährigen Alters, wohnhaft in Lohne, und Bruder des Bräutigams
3. der Schuster Jan Hindrich Holterhues, 28 jährigen Alters, in Lohne wohnhaft.
4. der Ackersmann Jan Hendrich Kotte, 28 jährigen Alters, wohnhaft in Schepsdorf
Cristina Schonhof geborne Vielers
Jan Hind Kotte
Bernd Henrich Schonhodf
Janhendrich Holterhüs
Jan Herm Fickers
Hindrick Fielers
Nach geschehener Vorlesung haben Comparenten mit Ausnahme des Bräutigams, der nicht schreiben konnte diese Urkunde untergeschrieben.
Herman Kotte Maire zu Schepsdorff

[Nach der Angabe ist die Brautmutter vor der Geburt ihrer Tochter gestorben.]


Abgeschlossen den ein und dreyzigsten December achtzehnhundert und Elf vom Maire