zurück
NLA OS Rep 491 Nr. 1716

Erstes Blatt
Brockhausen Prasident


1.
In der Pfarrkirche zu Rütenbrock am 15.01.1811 vormittags um 9 Uhr.
Ward der in Dersum Kirchspiels Steinbild geborne, 27 Jahre, 1 Monat und 10 Tage, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Ackerbausgehülfe Claes Fuhler, dahier des hiesigen Neubauers Herm Fuhler und dessen Ehefrau Tobe Fuhler geborne Beller ältester ehelicher Sohn mit seiner verlobten Braut
Wittwe Maria Gesina Schwindel dahier, des verstorbenen hiesigen Neubauers Joann Jansen, und dessen verstorbenen Ehefrau Catharina Margaretha Jansen geborne Westermann, älteste heute 25 Jahre weniger 8 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. beide Verlobten an den beiden Sonntagen als am 30.12 vorigen Jahres, und am 06.01 dieses Jahrs dahier zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittägigen Pfarr-Gottesdienstes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende durch öffentlichen Anschlag weiter allhier bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. nachdem die Eltern des Bräutigams ihre beiderseitige Einwilligung bei dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, öffentlich und feierlich eingestanden hatten, die Braut aber die Todten-Schein ihrer Eltern, dahier auch die Dispense in dem auch dem Gesetze erforderlichen zehnmonatlichen Wittwen-Stande eingereicht hatte.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle die über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburts-Scheine der beiden Verlobten, die Sterbe-Scheine der Eltern der Braut, die Dispense in dem nach dem Gesetze erforderlichem zehnmonatlichen Wittwen-Stande, die Todten-Scheine ihrer beiden ersten Männer, endlich auch die Scheine über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem auch zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beiden Verlobten, und jeder besonders also:
1. der Ackerbaus-Gehülfe Claes Fuhler als Bräutigam.
2. die Wittwe Maria Gesina Schwindel als Braut.
Auf Befragen laut, und öffentlich aussagten, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heirathscontract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern des Bräutigams bei dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. der Beerbte Johann Henrich Oeldig zur Bregenborg im Kirchspiel Meppen, 54 Jahre alt, keinen von beiden Theilen verwandt.
2. der hiesige Küster und Schullehrer Johann Henrich Keüter, 42 Jahre alt, auch keinem verwandt.
3. der Ackersmann Herm Henrich Meiners aus Varlo Kirchspiels Meppen, 43 Jahre alt, nicht verwandt.
4. der Heuermann vom Hebel Kirchspiels Wesuwe Anton Korte, 53 Jahre alt, auch nicht verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heiraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten, als auch Gezeügen vorgelesen worden, haben sie solche außer Braut, und Bräutigam, und die Eltern des Bräutigams, die Schreibens unkundig sind :/sämtlich nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben:
J. H. Keüter
H. Oeldig
H. H. Meiners
A. Korte
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter


2.
Rütenbrock in der Pfarrkirche am 19.02.1811 vormittags um 10 Uhr.
Ward der in Hüntel im Kirchspiel Wesuwe geborne 32 Jahre, 4 Monate und 8 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Ackersmann Herm Henrich Gebben aus Hüntel, des dasigen verstorbenen Brinksitzers Gerd Gebben, und dessen Ehefrau Tecla Gebben geborne Eilers ehelicher einziger Sohn mit seiner verlobten Braut
Frau Maria Jansen, des in der Horst Kirchspiels Lathen verstorbenen Beerbten Lucas Jansen, und dessen Ehefrau Gesina Jansen geborne Langen älteste heute 45 Jahre, 7 Monate und 4 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter Wittwe des aufm Lindlo verstorbenen Neubauers Bernd Niemeyer, nachdem
1. beide Verlobten an den beiden Sonntagen als am 20, und 27.01 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Wesuwe zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittägigen Pfarr-Gottes-Dienstes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende ehe durch öffentlichen Anschlag dahier sowohl als zu Wesuwe weiter bekannt gemacht worden, und nirgend Einspruch geschehen war.
2. Nachdem Bräutigam sowohl als Braut den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein ihres beiderseits verstorbenen Vaters, sodann in Hinsicht ihrer beiderseitigen Mütter die Einwilligungs-Urkunden in authentischer Form eingereicht hatten, erste datiert Rütenbrok am 16.01.1811 vorittags um 11 Uhr, 2te datirt Rütenbrok am 14.01.1811 vormittags um 11 Uhr.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle die über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, der Sterbeschein des beiderseitigen Vaters so, wie die Einwilligungs-Urkunden ihrer beiderseitigen Mütter, endlich auch die Scheine über die zu Wesuwe, und dahier auch an beiden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletz[t] auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobten, und jeder besonders also:
1. der Junggeselle,u nd Ackersmann Herm Henrich Gebben als Bräutigam.
2. die Wittwe Maria Niemeyer geborne Jansen als Braut.
Auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren von der gerichtlich gestellten Vormundschaft genehmigten, und in gesetzlicher Form abgefassten Heirathscontract sich bezogen, war unterschriebener hiesiger Pfarre in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und bey dem ganzen Trauacte zugenen gewesenen Zeugen waren:
1. der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keuter, 42 Jahre alt.
2. der hiesige Neubauer Herm Fuhler, 51 Jahre alt.
3. der hiesige Neubauer Christian Langen, 72 Jahre alt.
4. der hiesige Neubauer Michael Brummer, 50 Jahre alt.
Beide 4 Zeugen sind keinem von den beiden Eheleuten verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heirathsurkunde sowohl den Contrahenten, als auch Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich /: außer der Braut, des zweiten, und vierten Zeugen, die Schreibens unkundig sind :/ wolche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zu obbemerkten Zeit unterschrieben.
H. H. Gebben
J. H. Keüter
Christian Langen
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter


3.
In der Pfarrkirche zu Rütenbrock am 20.02.1811 vormittags um 8 Uhr.
Ward der in Ströen im Kirchspiel Lathen geborne 18 Jahre, 1 Monat und 20 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Schullehrer aufm Lindlo Bernd Henrich Hilling, des dasigen Neubauers, und Schullehrers Anton Hilling, und dessen Ehefrau Adelaid Hilling geborne Ficker einziger Sohn mit seiner verlobten Braut
Jungfrau Maria Catharina Ross dahier des Heuermanns zu Dankern Tobias Ross, und dessen Ehefrau Elisabeth Ross geborne Gerdes eheliche jüngste, heute 29 Jahre und 5 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. beide Verlobten an den beiden Son[n]tagen Septuagesina, und Sexagesima als am 10 und 17.02 dieses Jahrs dahier zweimal n der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittägigen Pfarr-Gottesdienstes al ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. nachdem die Eltern des Bräutigams ihre beiderseitige Einwilligung bei dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, und öffentlich, und feierlichst eingestanden, die Braut aber die Einwilligungs-Urkunde ihrer Eltern in authentischer Form datiert Rütenbrok am 02.02.1811 nachmittags um 5 Uhr eingereicht hatte.
3. Nachdem beide Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, die Einwilligungsurkunde von den Eltern der Braut, endlich auch der Schein über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobte, und jeder besonders also:
1. der Junggeselle, und Schullehrer Bernd Henrich Hilling, als Bräutigam.
2. die Jungfer Maria Catharina Ross als Braut
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heirathscontract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern des Bräutigams bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen zeugen waren
1. Der Schullehrer, und Organist aus Wesuwe Joseph Bippen, 26 Jahre alt.
2. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keüter, 42 Jahre alt.
3. Der hiesige Neubauer Christian Langen, 72 Jahre alt.
4. Der hiesige Neubauer Michael Brümmer, 50 Jahre alt.
NB. Die 4 Zeugen sind keinem von beiden Eheleuten verwandt.
Nach dem nun vorstehende Heiraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sämtlich /: außer der Mutter des Bräutigams, und 4. Zeuge, die Schreibens unkundig sind :/ solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
Bernd Henrich Hilling
M C Ros
Anton Hilling
J. Bippen
J. Bippen
J. H. Keüter
H. Oeldig als provisorischer Civilstandes-Beamter


4.
In der Pfarrkirche zu Rütenbrock am 08.05.1811 des Morgens um 9 Uhr.
Ward der zu Emmelen Kirchspiels Haren geborne 36 Jahre, 4 Monate, 11 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Wittwer, und Neubauer dahier Wilm Kessen, des zu Emmelen verstorbenen Heuer- und Ackersmann Wessel Kessen, und dessen verstorbener Ehefrau Helena Kessen geborne Kaysers ehelicher ältester Sohn mit seiner verlobten Braut
Jungfrau Henrine Stenefort aus Landegge, des dort verstorbenen Heuer- und Ackersmanns Anton Steinfort, und dessen verstorbenen Ehefrau Catharina Steinfort geborne Gosevort, älteste heute 40 Jahre, 8 Monate und 5 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter; nachdem
1. beyde Verlobte an den beiden Sonntagen Miseriocordia Dni, und Jubilate als am 28.04 und 05.05 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Haren zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittägigen Pfarr-Gottesdienstes als ehelich Verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier und zu Haren weiter bekannt gemacht worden, und nirgend Einspruch geschehen war.
2. Nachdem Braut, und Bräutigam die erforderlichen beglaubigten Sterbe Seine ihrer beiderseits verstorbenen Eltern eingereicht hatten.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, die Sterbe-Scheine ihrer beiderseits verstorbenen Eltenr, endlich auch die Scheine über die zu Haren, und hier, auch an beiden Orten auch an beiden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletz auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobte, und jeder besonders also:
1. der Wittwer, und Neubauer Wilm Kessen als Bräutigam.
2. Die Jungfer Henrine Steinfort als Braut
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr beiderseitiges Vermögen betrifft auf ihren in gesetzlicher Form abgefassten Heirathscontract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und [im] Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen zeugen waren:
1. Der Heuer- und Ackersmann in Emmelen [Emmeln] Kirchspiels Haren Henrich Kessen, 36 Jahre alt, Bruder des Bräutigams.
2. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keuter, 42 Jahre alt, nicht verwandt.
3. Der hiesige Neubauer Henrich Müller, 38 Jahre alt, nicht verwandt.
4. Der hiesige Neubauer Gerol? Jänen, 71 Jahre alt, auch keinen von beiden Theilen verwandt
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch Gezeügen vorgelesen worden, haben sie sämtlich /: außer Braut, Bräutigam, 1ter und 4. Zeuge, die Schreibens unkundig sind :/ solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben
H. Kessen [er hat anscheinend doch unterschrieben]
J. H. Keuter
H. Müller
H. Oeldig als provisorischer Civilstandes-Beamter


5.
Rütenbrock in der Pfarrkirche am 11.06.1811 morgens um halb 9 Uhr.
War der Niderlangen [Niederlangen] Kirchspiels Lathen geborne 25 Jahre, 4 Monate und 22 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Ackersmann dahier Johann Henrich Jansen, des hiesigen Neubauers Frans Jansen und dessen Ehefrau Anna Margaretha Jansen geborne Gerdes ehelicher einziger Sohn mit seiner verlobten Braut
Maria Helena Nehoff aus Sellinge [Sellingen] im Holländischen, des dasigen Schmides Johann Nehoff, und dessen Ehefrau Helena Nehoff, geborne Pottker eheliche einzige Tochter heute 22 Jahre und 2 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. beide Verlobten an den beiden Sonntagen als am 26.05 und 02.06 dieses Jahrs dahier zweimal in der Pfarkirche unmittelbar am Schlusse des Hochamtes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die Einwilligungsurkunde seiner Eltern in authentischer Form datiert Rütenbrok am 08.06.1811 nachmittags um 4 Uhr eingereicht, die Eltern der Braut aber ihre beiderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, öffentlich, und feyerlich eingestanden hatten.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, die Einwilligungsurkunde der Elten des Bräutigams, endlich auch der Schein über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobten, und jeder besonders allso:
1. Der Junggeselle, und Ackersmann Johann Henrich Jansen als Bräutigam.
2. Die Jungfer Maria Helena Nehoff als Braut
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr beiderseitiges Vermögen betrifft auf das Gesetzbuch Napoleon sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern der Braut bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keüter, 43 Jahre alt.
2. Der hiesige Neubauer Michael Brümmer, 50 Jahre alt.
3. Der hiesige Neubauer Johann Sturre, 63 Jahre alt
4. Der hiesige Ackersmann Christopher Menke, 28 Jahre alt.
NB. Die 4 Zeugen sind keinem von beiden Eheleuten verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heyraths Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich /: außer der Braut, der Mutter der Braut, und der 3 letzten Zeugen die Schreibens unkundig sind :/ solche nebst dem unterzeigneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
J. H. Jansen
Jan Niehof
J. Hin Keüter
H. Oeldig, als provisorischer Civislstandes-Beamter


6.
Rütenbrock in der Pfarrkirche am 12.06.1811 vormittags um 9 Uhr.
Ward der in Gersten im Lingenschen geborene 26 Jahre und 15 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle und Ackersmann am Schwarzenberg Johann Bernd Grummel, des dasigen Neubauers Bernd Grummel und dessen verstorbenen Ehefrau Maria Wosten ehelicher ältester Sohn mit seiner verlobten Braut der
Jungfer Anna Maria Bentken, dahier des hiesigen Neubauers Herm Bentken, und dessen Ehefrau Maria Bentken geborne Feldhaus zweitgeborne eheliche Tochter, heute 26 Jahre, 8 Monate alte Jungfer gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. Beide Verlobten an den beiden Sonntagen als am 02 und ___ Juni dieses Jahrs dahier zweimal in der Pfarrkirche gleich am Schlusse des Hochamts als ehelich Verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht, und kein Einspruch geschehen war,
2. nachdem der Vater des Bräutigams und die beiden Eltern der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, öffentlich, und feyerlichst eingestanden, der Bräutigam aber in Rücksicht seiner Mutter der erforderlichen beglaubigten Sterbeschein eingereicht hatte
3. nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, der Sterbeschein von der Mutter des Bräutigams; endlich auch der Schein über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobte, und jeder besonders also:
1. Der hiesige Junggeselle, und Ackersmann am Schwarzenberg Johann Bernd Grummel als Bräutigam.
2. Die hiesige Jungfer Anna Maria Beentken als Braut
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sei soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das Gesetzbuch Napoleon sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den Eheleuten selbst erwählten und außer des Vaters des Bräutigams, und der beiden Eltern der Braut bey dem ganzen Trauachte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der hiesige Küster und Schullehrer Johann Henrich Keuter, 43 Jahre alt.
2. Der hiesige Neubauer Michael Brümmer, 50 Jahre alt
3. Der hiesige Neubauer Johann Sturre, 63 Jahre alt.
NB diese 3 Zeugen sind keinem von beiden Eheleuten verwandt.
4. Der Ackersmann am Schwarzenberg Johann Bernd Buersken, 21 Jahre alt, Vetter des Bräutigams
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie solche sämtlich :/außer der Braut, des Vaters des Bräutigams, der Eltern der Braut, des 2 und 3 Zeugen, die Schreibens unkundig sind :/ nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
J. B Gruml
J. B. Bürsche
J. Hin Keüter
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter


[7.]
In der Pfarrkirche zu Rütenbrock am 09.07.1811 des Morgens um 8 Uhr.
Ward der in Bawinkel im Lingenschen geborne 25 Jahre, 1 Monat und 19 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Ackersmann am Schwarzenberg Johann Herm Geerts, des zu Bawinkel wohnenden Heuermanns Herm Bernd Geerts, und dessen Ehefrau Maria Geert geborne Buhne ehelicher einziger Sohn mit seiner verlobten Braut der
Jungfer Maria Adelaid Thole am Schwarzenberg, des dasigen Neubauers Herm Eilard Thole, und dessen verstorbenen Hefrau Maria Gesina Thole geborne Cramer eheliche zweitgeborne Tochter, heute 20 Jahre, 5 Monate und 19 Tage alt; nachdem
1. beyde Verlobten an den beiden Sonntagen als am 09 und 15.06 dieses Jahrs daheir zweimal in der Pfarrkirche gleich am Schlusse des Hochamts als ehelich Verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allheir weiter bekannt gemacht, und kein Einspruch geschehen war.
2. Nachdem die beiden Eltern des Bräutigams, und der Vater der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, öffentlich, und feyerlichst eingestanden hatten, die Braut aber in Rücksicht ihrer Mutter den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein eingereicht hatte.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zuschließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, der Sterbeschein von der Mutter der Braut, endlich auch die Scheine über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobte, und jeder besonders also:
1. Der Junggeselle, und Ackersmann am Schwarzenberg Johann Herm Geerts als Bräutigam.
2. Die Jungfer Maria Adelaid Thole am Schwarzenberg als Braut
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das Gesetzbuch Napoleon sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern des Bräutigams, und des Vaters der Braut bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keüter, 43 Jahre alt.
2. Der Ackersmann Dirk Ellermann aufm Lindlo, 21 Jahre alt.
3. Der hiesige Neubauer Lucas Westermann, 40 Jahre alt.
4. Der Ackersmann aufm [Lindlo-gestrichen] Schwarzenberg Rolf Thole, 24 Jahre alt.
NB. Die 3 ersten zeugen sind keinem von beiden Theilen verwandt, letzter Zeuge ist Bruder der Braut.
Nach dem nun vorstehende Heiraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen, haben sie solche sämtlich /:außer Bräutigam, Braut, der Eltern des Bräutigams, und Vater der Braut:/ nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
J. H. Keüter
D. Ellerman
L. Westerman
R. Thole
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter.


[8.]
In der Pfarrkirche zu Rütenbrock am 14.08.1811 vormittags um 9 Uhr.
Ward der in großen Fullen geborne 33 Jahre, 7 Monate weniger 4 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung Wittwer vom Lindlo Albert Wilken, Neubauer daselbst, des zu großen Fullen verstorbenen Brinksitzers, und Ackersmanns Eilard Wilken, und dessen verstorbenen Ehefrau Adelaid Wilken geborne Alers ehelicher einziger Sohn mit seiner verlobten Braut der
Wittwe Christina Mekelenborg geborne Thole aus Hebeler Meer Kirchspiels Wesuwe, des dortigen Neubauers Caspar Thole, und dessen Ehefrau Engel Thole geborne Fischer zweitgeborne heute 25 Jahre, 6 Monate und 1 Tag alte, also mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
[1.] erst beide Verlobte an den beiden Sonntagen, als am 04 und 08.08 dieses Jahrs daheir sowohl als zu Wesuwe zweimal unmittelbar am Schlusse des Hochamts in der Pfarrkirche als ehelich Verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier sowohl als zu Weseuwe weiter bekannt gemacht, und nirgend Einspruch geschehen war.
2. Nachdem Bräutigam die erforderlichen beglaubigten Sterbescheine seiner beiden Eltern, die Eltern der Braut aber ihre beiderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauacte persönlich, und feierlichst eingestanden hatten;
3. Nachdem beide Verlobten, und sämtliche überigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden; nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, die Sterbescheine der Eltern des Bräutigams, und seiner ersten Frau, den Sterbeschein des ersten Mannes der Braut; endlich auch die Scheine über die dahier, und zu Wesuwe, auch an beiden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobten, und jeder besonders also:
1. Der Neubauer vom Lindlo Albert Wilken als Bräutigam
2. die Wittwe Christina Mekelenborg als Braut
auf Befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie sich sowohl die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heirathscontract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden. Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern der Braut, bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der Heuer- und Zimmermann bey Altmeppen Kirchspiels Meppen Johann Bernd Otten, 33 Jahre alt, Schwager des Bräutigams.
2. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keüter, 42 Jahre alt
3. Der hiesige Neubauer Johann Henrich Müller, 39 Jahre alt.
4. Der hiesige Ackersmann Bernd Henrich Lengers, 25 Jahre alt.
NB. Die 3 letzten Zeugen sind keinen von beiden Theilen verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heiraths-Urkunde sowohl den Contrahenten,a ls auch übrigen Interessenten,und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich /:außer Bräutigam, Braut, Mutter der Braut, und des ersten zeugen, die Schreibens unkundig sind:/ solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
K. Thole
J. H. Keüter
H. Müller
B. H. Lengers
H. Oeldig, als provisorischer Cvilstandes-Beamter.


Ende des Civil-Registes der Gemeinde Rütenbrok über die Copulations-Acten vom Jahre eintausend acht hundert, und eilf.
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter.


[Bemerkung: In der Akte wird Rütenbrock immer ohne C geschrieben]