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NLA OS Rep 491 Nr. 1715

Erstes Blatt
Brockhausen Prasident


In der Pfarrkirche zu Rütenbrok am 20.02.1810 vormittags um 10 Uhr.
Ward der in Kleinen Hesepe Kirchspiels Hesepe geborne 32 Jahre, 8 Monate, und 28 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle Johann Henrich Schepers, Ackerbaus-Gehülfe zu Kleinen Hesepe, des dortigen verstorbenen Brinksitzers Gerhard Henrich Schepers, und dessen Ehefrau Phenenna maria Schepers geborne Stubben drittgeborner ehelicher Sohn,
mit seiner verlobten Braut Jungfer Regina Hemmen des verstorbenen Neubauers Lambert Hemmen auf der Hanentange Kirchspiels Rütenbrok, und dessen Ehefrau Walburgis hemmen geborne Husen älteste heute 24 Jahre weniger 7 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. Beide verlobten an den beiden Sonntagen Dom IV & V post Epiph. als am 28.01 und 04.02 dieses Jahres zu Hesepe, und Dom. V & VI als am 04 und 11.02 dahier zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittagigen Pfarr-Gottesdienstes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschalg allhier und zu Hesepe weiter bekannt gemacht worden und nirgend Einspruch geschehen war.
2. nachdem der Bräutigam, und die Braut, beide die erforderlichen beglaubigten Sterbe-Scheine ihres beiderseits verstorbenen Vaters eingereicht, deren Mütter aber beide ihre Einwilligung bei dem gegenwärtigen Trau-Acte persönlich, und öffentlich eingestanden hatte.
3. Nachdem beide Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heürath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphiert worden; nämlich die Geburtsscheine der beiden Verlobten, die Sterbescheine ihres beiderseits verstorbenen Vaters, endlich auch die Scheine über die zu Hesepe, und dahier, auch an beiden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobte, und jeder besonders also:
1. Ackerbaus-Gehülfe Johann Henrich Schepers als Bräutigam.
2. Die Jungfrau Regina Hemmen als Braut
nach Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossene Heürathscontract sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist sofort darüber diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer der beiderseitigen Mütter, bei dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. Der Brinksitzer Gerd Bernd Schepers aus großen Hesepe, 35 Jahr alt, Bruder des Bräutigams
2. Der Neubauer im Twiste Herm Hinrich Schepers, 28 Jahre alt, ebenfalls Bruder des Bräutigams.
3. Der Neubauer von der Hanentange Lübbert Evens, 35 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinen von beiden Theilen verwandt.
4. Der hiesige Küster, und Schullehrer Johann Henrich Keuter, 42 Jahr alt, keinen von beiden Theilen verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heüraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben die beiden letzten Zeugen, da die übrigen des Schreibens unkundig sind, solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
J. L. Evers
J. H. Keüter
H. Oeldig, als provisorischer Cvilstandsbeamter.


Rütenbrok in der Pfarrkirche am 06.03.1810 vormittags um 9 Uhr.
Ward der in Werlte geborne 32 Jahre, 1 Monat und 6 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Schuster Johann Henrich Nortmann aus Werlte, des dasigen Brinksitzers Bollwin Nortmann, und dessen Ehefrau Helena Nortmann geborne Stindt ehelicher einziger Sohn, mit seiner verlobten Braut
Frau Regina Husing, des verstorbenen Hauslers? Detert Husing, aus Niederlangen Kirchspiels Lathen, und dessen Ehefrau Johanna Hüsing geborne Gerdes eheliche jüngste Tochter, Wittfrau des verstorbenen hiesigen Neubauers Bernd Wobken, heute 40 Jahre, 9 Monate, 27 Tage alt, mithin gleichfalls volljährig; nachdem
1. beide Verlobte an den beiden Sonntagen als den 11 und 18.02 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Werlte zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittagigen Pfarr-Gottes-Dienstes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier und zu Werlte weiter bekannt gemacht wurde, und nirgend Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die Einwilligungsurkunde seiner Eltern in authentischer Form datiert Werlte am 28.02.1810 vormittags um 10 Uhr eingereicht hatte; die Braut aber den erforderlichen beglaubigten Sterbe-Schein ihres zu Niederlangen Kirchspiels Lathen verstorbenen Vaters, sodann in Hinsicht ihrer Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form datiert Rütenbrok am 27.02.1810 vormittags um 11 Uhr eingereicht hatte.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen überigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heürath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen worden, und von ihnen paraphiert worden, nämlich die Geburts-Scheine der beiden Verlobten, die Einwilligungs-Urkunde der Eltern des Bräutigams, den Sterbe-Schein des Vaters der Braut, die Einwilligungs-Urkunde ihrer Mutter, den Sterbeschein ihres ersten Mannes; endlich auch die Scheine über die zu Werlte, und dahier, auch an beiden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletzt auch das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beiden Verlobten, und jeder besonders also:
1. Der Junggeselle, und Schuster Johann Henrich Nortmann als Bräutigam.
2. Die Wittwe Regina Wobken geborne Hüsing als Braut.
Auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heüraths-Contract sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich, und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und bey den genzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der hiesige Neubauer Herm Hinrich Kösters, 63 Jahr alt, mit dem Bräutigam in zweitem Grade verwandt.
2. Der Ackerbaus-Gehülfe Bernd Herm Kösters dahier, 24 Jahre alt, keinen von beiden Theilen verwandt.
3. Der hiesige Neubauer Johann Hinrich Nuttmann, 63 Jahre alt, seiner Aussage nach keinem verwandt.
4. Der hiesige Neubauer Bernd Bölkker, 39 Jahre alt, auch keinen von beiden Theilen verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heüraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich :/ außer der Braut, des Dritten und vierten Zeugen, die Schreibens unkundig sind :/ solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
Johan Hindrich Nortman
H. H. Kösters
B. H. Kösters
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter


In der Pfarrkirche zu Rütenbrok am 15.10.1810 vormittags um ___
Ward der in Haren geborne, 52 Jahre, 1 Monat und 25 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Ackerbaus-Gehülfe Johann Herm Adolph Stefens zu Rosewinkel [Roswinkel] in der Grafschaft Drente, des zu Haren verstorbenen Hauslers? Johann Hinrich Steffens und dessen verstorbenen Ehefrau Anna Catharina Steffens geborne Cramer ehelicher jüngster Sohn mit seiner verlobten Braut,
Frau Tecla Drögen, des verstorbenen Beerbten Bernd Drögen aus Lahn Kirchspiels Werlte, und dessen verstorbenen Ehefrau Walburgis Thien eheliche jüngste Tochter, Wittfrau des verstorbenen hiesigen Neubauers Gerd Henrich Schulte, heute 41 Jahre, 6 Monate und 13 Tage alt, mithin gleichfalls volljährig; nachdem
1. beide Verlobten an den beiden Sonntagen Dominca XV & XVI post … Trinit. als am 30.09 und 07.10 dieses Jahrs dahier zweimal in der Pfarrkirche unmittelbar nach Beendigung des vormittagigen Pfarr-Gottesdienstes als ehelich verlobte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht worden, und nirgend Einspruch geschehen war.
2. Nachdem Bräutigam sowohl als Braut die erforderlichen beglaubigten Sterbescheine ihrer beiderseits respec. zu Haren, und Lahn Kirchspiels Werlte verstorbenen Eltern eingereicht hatten.
3. Nachdem beiden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heürath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphiert worden, nämlich die Geburtscheine der beiden Verlobten, die Sterbescheine der beiderseits verstorbenen Eltern, den Sterbeschein des ersten Mannes der Braut; endlich auch die Scheine über die dahier ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem auch zuletzt das 6. Capittel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beide Verlobten, und jeder besonders also:
1. Der Junggeselle, und Ackerbaus-Gehülfe Johann Herm Adolph Steffens als Bräutigam.
2. Die Wittfrau Tecla Schulte geborne Drögen als Braut.
Auf Befragung laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heiraths-Contract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich und im Namen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und bei dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren:
1. Der hiesige Küster und Schullehrer Johann Henrich Keuter, 42 Jahr alt, seiner Aussage nach Schwager der Braut.
2. Der hiesige Neubauer Christian Langen, 72 Jahre alt,
3. Der hiesige Neubauer Michael Brümmer, 50 Jahre alt,
4. Der hiesige Neubauer Herm Fuhler, 51 Jahre alt.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als Zeugen vorgelesen worden, haben sie solche sämtlich /: außer der Braut, des Bräutigams, des dritten und vierten Zeugen, die Schreibens unkundig sind :/ nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
J. H. Keüter
C. Langen
H. Oeldig, als provisorischer Civilstandes-Beamter.


Ende des Civil-Registers der Gemeinde Rütenbrok über die Hierathsacten vom Jahre tausend acht hundert und zehn.


[Bemerkung: In der Akte wird Rütenbrock immer ohne C geschrieben]