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NLA OS Rep 491 Nr. 959]

[Texte in [...] wurden als Ergänzung eingefügt.]
[Bild 32 - 38, kein Index]


[Bild 33]
[Nr. 1]
[Heirat des Taglöhner Franz Anton Friderich Engeler, *Rheine und Maria Gesina Gertrud Mauer]
In der Kirche zu Heede am 04.05.1810 morgens halb 7 Uhr.
Wird der zu Rheine gebohrne 40 Jahr, 3 Monate, 27 Tage alte, also in hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Witman Franz Anton Friderich Engeler, Taglöhner daheir, der beyden Verstorbenen Eltern des Reüthers Johan Anton Engeler und Maria Anna Dorothea Engeler, gebohrne Wepteren eheliche ältester Sohn,
mit seiner Verlobten Braut Maria Gesina Gertrud Mauer, des verstorbenen Johan Peter Mauer und der Frau Wittwe Maria Catharina Mauer gebohrne Hermes, jüngste heute 38 Jahr, 4 Monate, 13 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobte an den beyden Sonntagen als am 22. und 29.04 dieses Jahrs dahier zwy mal von der Kanzel in der Kirche unmittelbahr nach dem Hochamte aufgeboten, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlage dahier weiter bekannt gemacht worden und kein Einspruch geschehnen war
2. Nachdem die Braut den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein ihres hier zu Heede verstorbenen Vaters, die Mutter aber ihre Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauakte …, öffentlich und feyerlich eingestanden hatte, der Bräutigam ebenfals die beglaubigten Sterbe-Scheine seiner zu Steinbild verstorbenen Eltern und Frau, seinen Großeltern aber könne er unmöglich beylegen auch weil ihm der Ort, wo selbe verstorben unbekannt, welches auch die bey diesem Trauakte gegenwärtigen Zeugen eidlich erklärten.
3. nachdem beyde Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heürath bereits ergangenen und verhandelten Akten
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vorgelesen und von ihnen Parafiret worden, nämlich den Gebuhrts-Schein der beyden Verlobten, die Sterbe-Scheine der Verlobten Eltern, endlich auch den Schein über das dahier ohne Einspruch statt gefundene eheliche Aufgebot und nachdem zuletzt auch das 6. Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte und jeder besonders also
1. der Taglöhner Franz Anton Friderich Engeler als Bräutigam
2. der Maria Gesina Gertrud Mauer als Braut,
auf Befragen laut und öffentlich erkläret haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Primißarius in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst der Mutter der Braut bey dem ganzen Trauackte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. Casper Michel, Brinksitzer dahir, 36 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden Theilen verwandt
2. Johan Sanken, Schumacher dahier, 61 Jahr alt, keinen von beyden verwandt.
3. Johan Conneman, Küsters Sohn dahier, 23 Jahr alt auch keinen verwandt
4. Everd Ludden, Heuerman auf dem Hause Heede, 72 Jahr alt und keinen von beyden verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heiraths Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen Interessenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Primißarius zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Maria Catharina Mauer, der Bräutigam, die Braut, Casper Michel, Johan Sancken, Everd Ludden sind des Schreibens unkundig.
Jan Konneman
Johan Bernard Bruns, provisorischer Civilstandts-Beamter.


[Nr. 2]
Heirat von Brinksitzer Gerd Herm Casper Michels, * Sögel und Jungfer Maria Helena Hinrichs, Dersum]
In der Kirche zu Heede am 09.05.1810 Morgens 6 Uhr.
Ward der zu Sögel gebohrne 36 Jahr, 2 Monate, 11 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Witman Gerd Herm Casper Michel, Brinksitzer dahier, der beyden Eltern, der Frau Helena Michels und des verstorbenen Stiefvaters Johan Bernard Freese einziger Sohn
mit seiner Verlobten Braut, Jungfrau Maria Helena Hinrichs aus Dersum, des verstorbenen Herm Hinrichs und der Frau Witwe Margaretha Hinrichs gebohrne Hermes, jüngste heute 34 Jahr, 23 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter nachdem
1. beyde Verlobte an den beyden Sonntagen als am 29.04 und 06.05 dieses Jahrs, dahier sowohl als zu Aschendorff zwy mal von der Kanzel der Kirche unmittelbahr nach dem Hohen Amte aufgeboten auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier und zu Aschendorff weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war
2. Nachdem die Braut den erforderlichen beglaubigten Sterbe-Schein ihres zu Dersum verstorbenen Vaters, so dann in Hinsicht ihrer Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form datirt Heede am 06.05.1810 abens 7 Uhr.
Der Bräutigam ebenfalls den erforderlichen, beglaubigten Sterbe-Schein seines zu Sögel verstorbenen Stiefvater eingereicht, so dann in hinsicht seiner Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form datirt Heede am 01.03.1810 abens 7 Uhr.
3. Nachdem beyde Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Akten vorgelesen und von ihnen parafirt worden, nämlich die Gebuhrts-Scheine, der beyden Verlobten, die Sterbescheine der Verlobten Väter, endlich auch die
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Scheine über die zu Aschendorff und dahier auch an beyden Orten ohne Einspruch stattgefundene ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletz auch das 6. Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte und jeder besonders also,
1. der Brinksitzer Gerd Herm Casper Michels als Bräutigam
2. Die Jungfer Maria Helena Hinrichs als Braut,
nach Befragen laut und öffentlich erklärten, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft auf das bisherige Landrecht sich bezögen; von unterschriebenen hiesigen Primißarius in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sogleich diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst mir bey dem ganzen Trauakte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. Wilhelm Marcks, Heuermann in Dersum, 36 Jahr alt, seiner Erklärung nach Schwager
2. Johan Cosman, Beerbter dahier, 34 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden verwandt
3. Bernard Grote, Heuermann auf dem Werde[?], 27 Jahr alt, seiner Erklärung Vetter
4. Eike Connemans, Küster dahier, 52 Jahr alt, keinen von beyden verwandt.
Nachdem nun geschehenen Heüraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen Interessenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Primißarius zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Casper Michels, Maria Helena Hinrichs, Wilm Marcks sind des Schreibens unkundig.
Jan Kossman
Berent Grote
Eike Konneman
Johan Bernard Bruns, provisorischer Civilstandts-Beamter.


[Nr. 3]
[Heirat von Gerd Tholen, * Aschendorf und Anna Maria Gertrud Abels, Heede]
In der Kirche zu Heede am 09.05.1810 Nachmittages 1 Uhr.
Ward der zu Aschendorff gebohrne, 27 Jahr, 9 Monat alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle Gerd Tholen aus Herbrum, der beyden Eltern, des Anton Tholen und der verstorbenen Anna Tholen gebohrne Imken ehelicher jüngster Sohn,
mit seiner Verlobten Jungfrau Braut Anna Maria Gertrud Abels aus Heede, den beyden verstorbenen Eltern Stephen Abels und Anna Abels eheliche einzigen Tochter, heute 21 Jahr, 1 Monat, 19 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige,
[1.]nachdem beyde verlobten an den beyden Sonntagen als am 22. und 29.04 dieses Jahrs dahier so wohl als zu Papenborg [Papenburg] zwy mal von der Kanzel in der Kirche unmittelbahr nach dem Hohen Amte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier und zu Papenborg weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war
2. nachdem die Braut die erforderlichen beglaubigten Sterbe-Scheine ihrer dahier verstorbenen Eltern und Groß Eltern der Bräutigam ebenfals den erforderlichen beglaubigten Sterbe-schein seiner zu Aschendorff verstorbenen Mutter eingereicht, der Vater aber seine Einwilligung bey den gegenwärtigen Trauakte persöhnlich, öffentlich und feierlichst eingestanden hatte,
3. Nachdem beyde Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen und verhandelten Akten vorgelesen und von ihnen parafiret worden, nämlich die Gebuhrtsscheine der beyden Verlobten, die Sterbe-Scheine der Braut Eltern und Großeltern, den Sterbeschein des Bräutigams Mutter, Endlich auch die Scheine über die zu Papenborg und dahier auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene ehelichen Aufgebote und nach dem zuletz auch das 6. Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten und jeder besonders also
1. der Gerd Tholen als Bräutigam
2. die Anna Maria Gertrud Abels als Braut
[Bild 36]
auf befragen laut und öffentlich erkleret hatten, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie sich soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Primissarius in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst dem Vater des Bräutigams bey dem ganzen Trauakte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. Herm Tholen aus Herbrum, 33 Jahr alt, seiner Erklärung nach Bruder des Bräutigams
2. Johan Herm Abels, 30 Jahr alt, Bruder der Braut
3. Herm Hansen, 40 Jahr alt, der Braut im 4. Grade verwandt
4. Eike Conneman, Küster daheir, 51 Jahr alt, keinen von beyden verwandt, alle drey aus Heede.
Nachdem nun vorstehende Heiraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Primißarius zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Anton Tholen und Anna Maria Gertrud Abels sind des Schreibens unkundig.
Gerd Tohlen
Herm Tohlen
Jan Herm Abels
Herm Hansen kann nicht schreiben.
Eike Konneman
Johan Bernard Bruns provisorischer Civilstandts Beamter.


[Nr. 4]
[Heirat von Schuster Heinrich Cloppenborg, Heede und Jungfrau Anna Helena Gansefort, Dersum]
In der Kirche zu Heede am 05.06.1810 morgens 8 Uhr.
Ward der hier zu Heede gebohrne, 28 Jahr, 9 Monate, 22 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Jungeselle und hiesiger Schuster Henrich Cloppenborg, der beyden Eltern, des hier verstorbenen Zimmermanns Herm Cloppenborg, und der Frau Anna Margretha, gebohrne Henrichs ehelichen ältesten Sohn,
mit seiner Verlobten Jungfrau Braut Anna Helena Gansefort aus Dersum, Kirchspiels Steinbild, der beyden Eltern, des verstorbenen Kötters Herm Anton Gansefort, und der Frau Gabina, gebohrne Bonneken eheliche älteste Tochter, heute 19 Jahr, 4 Monate, 18 Tage alte, mithin also minderjährig,
[1.] nachdem beyde Verlobte an den beyden Sonntagen, Jubilate und Cantate als am 13. und 20.05 dieses Jahrs dahier so wohl als zu Steinbild zwy mal von der Kanzel in der Kirche unmittelbahr nach dem Hochen Amte aufgeboten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier und zu Steinbild weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war.
2. Nachdem die Braut den erforderlichen, beglaubigten Sterbe-Schein ihres zu Dersum verstorbenen Vaters, so dann in Hinsicht ihrer Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form datiert Steinbild am 06.05.1810 mittags 12 Uhr.
Der Bräutigam ebenfalls den erforderlichen Sterbe-Schein seines hier verstorbenen Vaters, sodann in Hinsicht seiner Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form, datiert, Heede am 01.06.1810 Nachmittages 1 Uhr.
3. nachdem beyde Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heürath bereits ergangene und verhandelten Akten vorgelesen und von ihnen parafirt worden, nämlich die Gebuhrts-Scheine der beyden Verlobten, den Sterbe-Schein der beyden Verlobte Väter, endlich auch die Scheine über die zu Steinbild und dahier auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundenen ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten und jeder besonders also.
[Bild 37]
1. der Schuster Heinrich Cloppenborg als Bräutigam
2. die Jungfrau Anna Helena Gansefort als Braut
auf Befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft einen eigenen Kontrakt darüber gemacht, vom unterschriebenen hiesigen Primißarius in der Kirche hier öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und darüber so fort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den Neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst mir beyden ganzen Trauakte zugegen gewesen Zeugen waren.
1. der hiesige Schuster Herm Abels, 26 Jahr alt, seiner Erklärung nach halb Bruder des Bräutigams.
2. der Kötter Heinrich Gansefort aus Dersum, 23 Jahr alt, seiner Erklärung nach Bruder der Braut.
3. Eike Konneman, Küster dahier, 52 Jahr alt
4. der hiesige Küsters Sohn Jan Konneman, 23 Jahr alt, ihrer Erklärung nach keinen von beyden verwandt.
Nach dem nun vorstehende Heüraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen intressenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Primißarius zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Hinrich Cloppenborg
Helena Gansefort
Herm Abels
Hinrig Gansefort
Eike Konneman
Jan Konneman
Johan Bernard Bruns, provisorischer Civilstandts-Beamter.


[Nr. 5]
[Heirat von Witwer Arend Zurfehr, *Heede und Jungfrau Catharina Eden]
In der Kirche zu Heede am 27.11.1810 morgens 9 Uhr.
Ward der hier zu Heede gebohrene, 44 Jahr, 3 Monate und 13 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Wittman und hiesiger Heuermann Arend Zurfehr, der beyden Eltern, des hier verstorbenen Herm Zurfehr und der Frau Anna Margretha gebohrne Olkers ehelicher 3. Sohn,
mit seiner verlobten Jungfrau Braut Catharina Eden dahier, der beyden hier verstorbenen Eltern, des Johan Eden und Maria gebohrne Clemens eheliche 2. Tochter, heute 26 Jahr, 7 Monate, 13 Tage, mithin also volljährig;
[1.] nachdem beyde Verlobte an den beyden Sonntagen als am 11. und 18.11 dieses Jahrs dahier in der Kirche unmittelbahr nach dem Hochamte zwymal von der Kanzel sind aufgeboten, auch ihr vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier weiter bekannt gemacht worden und kein Einspruch geschehen war.
2. Nachdem die Braut die erforderlichen beglaubigten Sterbe-Scheine ihrer hier verstorbenen Eltern, ihren dahier und zu Aschendorff verstorbenen beyderseitigen Großmütter, der Großväter aber nach Bescheinigung der Herrn Pastoren unmöglich beybringen können.
Der Bräutigam ebenfalls den erforderlichen Sterbe-Schein seines hier verstorbenen Vaters, sodann in Hinsicht seiner Mutter die Einwilligungs-
[Bild 38]
Urkunde in authentischer Form datiert Heede am 23.11.1810 morgens 11 Uhr.
3. Nachdem beyde Verlobten über die itz zu schließende Heyrath bereits ergangene und verhandelten Akten vorgelesen und von ihnen parafirt worden, nämlich die Gebuhrts-Scheine der beyden Verloben, die Sterbe-Scheine der verstorbenen Eltern und Großeltern, endlich auch der schein über die hier ohne Einspruch stattgefundene ehelichen Aufgebote und nachdem zu letz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte und jeder besonders also
1. der Wittman Arend Zurfehr als Bräutigam
2. die Jungfrau Catharina Eden als Braut.
Auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft sich auf das bisherige Land Recht bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Primißario in der Kirche hier öffentlich, und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und darüber so fort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst mir bey dem ganzen Trauakte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. der Johan Zurfehr, 54 Jahr alt, seiner Erklärung nach Bruder des Bräutigams
2. Dirk Elbrink, 46 Jahr alt, seiner Erklärung nach Oheim der Braut
3. der hiesige Küster, Eike Konneman, 54 Jahr alt.
4. der Küsters Sohn Johan Konneman, 24 Jahr alt, ihrer Erklärung nach keinen von beyden verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen Interessenten und Zeugen vorgelesen worden haben sie sämtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Primißario zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Braut und Bräutigam sind des Schreibens unkundig.
Jan Zurfehr
Dirk Elbrik
Eike Konneman
Jan Konneman
Johan Bernard Bruns, provisorischer Civilstandts-Beamter.


Ende des Civilregisters der Gemeinde Heede über die Heirats-Akten vom Jahr 1810.
Johan Bernard Bruns, provisorischer Civilstandts-Beamter.