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NLA OS Rep 491 Nr. 958]

[Texte in [...] wurden als Ergänzung eingefügt.]
[Bild 1 - 6, kein Index]


[Bild 3]
In der Kirche zu Heede am 07.11.1809, Morgens um 8 Uhr.
Ward der hier zu Heede gebohrne 25 Jahr, 5 Monate und 16 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle Bene Mejer, Schneidermeister dahier, des verstorbenen Zimmermanns Gerd Mejer und der Frau Witwe Thecla Mejer gebohrne Vecker ehelicher zweyter Sohn
mit seiner Verlobten Jungfer und Braut Elisabeth Brand aus Neudersum des verstorbenen Zimmermanns Theodor Brand und der Frau Wittwe Anna Margretha Brand gebohrne Jansen, zweyte, heute 20 Jahr, 11 Monate, 22 Tage alte, mithin gleichfalls Volljährige Tochter,
1. nachdem beyde Verlobte and den beyden Sonntagen, als am 15 und 22.10 dieses Jahres dahier sowohl als zu Steinbild zweymahl von der Kanzel in der Kirche unmittelbar nach dem Hohenamte aufgebotten, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag dahier und zu Steinbild weiter bekannt gemacht worden, und nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem die Braut den erforderlichen beglaubigten Sterbe-Schein ihres zu Neudersum verstorbenen Vaters, so dann in Hinsicht ihrer Mutter die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form datiret Steinbild am 01.11.1809 nachmittags 1 Uhr. Der Bräutigam ebenfals den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein seines hier zu Heede verstorbenen Vaters eingereicht, die Mutter aber ihre Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauackte persönliche öfffentlich und feierlichst eingestanden hatten.
3. Nachdem beyde Verlobten und sämmtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangene und verhandelten Akten vorgelesen und von Ihnen parafiret worden, nämlich die Gebuhrts-Scheine der beyden Verlobten, die Sterbescheine der Verlobten Väter, endlich auch, die Scheine über die zu Steinbild und dahier, auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene ehelichen Aufgebote, und nachdem zuletz auch das 6 Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten und jeder besonders also:
1. Der Schneider Meister Bene Mejer als Bräutigam
2. Die Jungfrau Elisabeth Brand als Braut

auf Befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zu Ehe einander begehrten, und daß sie so viel die Wirkungen ihrer vorhabenden Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das bisherige Landrecht sich bezögen; von unterschriebenen hiesigen Primissarius in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und nebst der Mutter des Bräutigams bey dem ganzen Trauakte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. Herm Heinrich Mejer 28 Jahr alt, und seiner Erklärung nach Bruder des Bräutigams
2. Johan Brand Colonist in Neudersum 34 Jahr alt, und seiner Erklärung nach Bruder der Braut
3. Albert Cosman, wohnhaft dahir 32 Jahr alt und seiner Erklärung nach Nachbahr
4. Hermanus Hunfeld wohnhaft auf dem Hunfelde 26 Jahr alt, seiner Erklärung nach [mit] keinen von beyden Theilen verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heiraths Urkunde sowohl den Kontrahenten als auch den übrigen Intressenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem Untergeschriebenen hiesigen Primissarius zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Bene Meier
Elisabeth Brand, Thecla Mejer gebohrne Vecker und Herm Henrick Mejer sind des Schreibens unkundig.
Jan Brand
Albert Cosman
Hermannus Hunfeld
Johan Bernard Bruns
Provisorischer Civilstands-Beamter


Ende des Civilstandes der Gemeinde Heede über die Heiraths Akten vom Jahr Eintausend acht hundert und neune. Johan Bernard Bruns
Provisorischer Civilstandes-Beamter.