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NLA OS Rep 491 Nr. 1214

In der Kirche zu Lathen am 12.04.1809 vormittages um 10 Uhr
ward der in N.Langen, Krchspiel Lathen gebohrne, 27, vierthhalbmonathe alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle, Gerd Heinrich Paschen, ein Zimmergesell, des Heuermanns Stopher Paschen, zu N.Langen,
und dessen Frau Wendel Paschen, gebohrne Möllmann ehlicher, einziger Sohn, und seiner Verlobten Braut, Jungfrau Maria Helena Hilling, des Schulmeisters Herm Heinrich Hilling, und dessen verstorbenen Ehefrau Anna Maria Hilling, gebohrne Albers älteste heute 26 Jahr, 3 Monathe, und 4 Wochen alte, mithin gleichfalls volljärige Tochter, nachdem,
1. beÿde Verlobten an den beyden Sonntagen Dom. Pascha Resurret. und Dom. in Albis, als am 2. und 9. April dieses Jahrs dahier zu Lathen in der Kirche vor der Predigt auf der Kanzel zweymal aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier weiter bekannt gemacht worden und kein Einspruch geschehen war.
2. nachdem die Eltern sowohl des Bräutigams, als des Vaters der Braut ihre allenseitige Einwilligung beÿ der gegenwärtigen Trau-Act persöhnlich
öffentlich und feierlich eingefunden hatten, und den Sterbefall der seligen Frau Mutter der Braut hier im Kirchenbuche nachgesucht war.
3. nachdem beÿde Verlobten, und Sämmtliche Überigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenne, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphiert worden, nemlich: die Geburtsscheine der beÿden Verlobten, der Sterbeschein der Frau Mutter der Braut, endlich auch die Scheine über die dahier, auch ohne Einspruch stattgefundene eheliche Aufgebothe, und Nachdem auch zuletzt das Sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetz-buche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beÿde Verlobten und jeden besonders also.
1. der Zimmergesell, Gerd Heinrich Paschen, als Bräutigam,
2. die Jungfrau, Maria Helena Hilling, als Braut,
auf Befragen laut, und
öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und sie, soviel die Wirkungen ihrer ehlichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heiraths-contract sich bezögen, von dem untergeschriebenen hiesigen Pfarrer und procis. Civilstandesbeamten in hiesiger Kirche öffentlich, und in Nahmen des gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und ausser den Elten des Bräutigams, und des Vaters der Braut bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. Herm Anton Hilling, 25 Jahr alt, ein Bruder der Braut aus N.Langen
2. Heinrich Paschen, 26 Jahr alt, ein Vetter des Bräutigams, ebenfals aus Niederlangen
3. Joann Bernd Arens, 32 Jahr alt, seiner Aussage mit keinem von beyden verwandt, oder verschwägert
4. Herm Rolfes aus Frackel, 27 Jahr alt, keinem von beyden seiner Aussage nach, verwandt, oder verschwägert,
Nachdem nun Vorstehende Heirats-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst den unterzeichten Pfarrer und provis. Civilstandesbeamten zur obbemerkten Zeit untergeschrieben
Gerd H. Paschen Bräutigam
M. Helena Hilling, Braut
Herm Henrich Hilling
Stoffer Paschen
Anton Hilling
Heinrich Paschen
Joseph Schulte Pfarrer und provis. Civilstandesbeamter
Jan Bernd Arens
Herm Rolfes



In der Kirche zu Lathen am 12.04.1809 vormittages um 10 Uhr,
ward der in Junkernbeel gebohrne 22, 1 Monath, und 1 Wochen alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Rolf Hermes, es Heuermanns Engelbert Hermes, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Hermes, gebohrne Grummel, ehelicher drittgebohrner Sohn,
und seiner Verlobten Braut, Wittwe, Helena Berens gebohrne Bölscher des seligen Heuermanns Otto Bölscher, und der seligen Ehefrau Maria Elisabeth Bölscher, gebohrne Lantermann, einzigen heute 21, 3 Monathe, und 3 Wochen alte, mithin gleichfals volljährige Tochter, Nachdem
1. Beyde Verlobte an den beyden Sonntagen Dom. Pascha. Reserrech. und Dom in Albis, als am 2. Und 9. April dieses Jahrs dahier zu Lathen in der Kirche vor der Predigt auf der Kanzel zweymal aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. Nachdem sowohl die Eltern des Bräutigams, als die Schwieger Eltern der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trau-Act persöhnlich, öffentlich und feierlich eingestanden hatten, und der Sterbefall ihrer verstorbenen beyden Eltern der Braut hier im Kirchenbuch zu Lathen nachgesucht war,
3. Nachdem beyden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schliesende Heirath bereits ergangene, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphiert worden, namlich der Geburts-Schein der beyden Verlobten, die sterbescheine der verstorbenen Eltern der Braut, endlich auch die Scheine über die dahier, auch ohne Einspruch statt gefundene ehelihe Aufgebothe, und nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe und dem Gesetzbuche Napoleon, öffentlich vorgelesen, Nachdem beyde Verlobte, und jeder besonders also,
1. Rolf Hermes, als Bräutigam,
2. die Wittwe, Helena Berens, gebohrne Bölscher als Braut
Auf Befragen laut, und öffentlich erklärt hatten, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung, in beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heyraths-Contract sich bezögen, von untergeschriebenen zeitigen Pfarrer, und provis. Civilstandes-beamter in der hiesigen Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetz es ehelich getrauet, und ist darüber sofort die Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und den Eltern des Bräutigams, und SchwiegerEltern der Braut bey den ganzen Trau-Acte zugegen gewesene Zeugen waren,
1. Herm Heinrich Hermes, 19 Jahr alt, ein Bruder des Bräutigams, aus Junkernbeel
2. Gerd Brümmer 30 Jahr alt, ein Vetter der Braut aus Lathen
3. Theodor Wolbeck, Küster zu Lathen 50 Jahr alt
4. Joan Herm Hermes, ebenfals aus Junkernbeel, ein Bruder des Bräutigams 25 Jahr alt,
nachdem nun vorstehende Heirats-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch übrigen intressirten und Zeugen, vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem unterzeichten hiesigen Pfarrer und provis. Civilstandesbeamten zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Rolef Hermes Bräutigam
Helena Berens Braut
Engelbert Hermes [Vater des Bräutigams]
Hermhinrich Hermes
Gerd Brummer
Gerd Bölscher
Johan Herm Hermes
Joseph Schulte provis. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 12.04.1809 vormittages um 10 Uhr,
ward der in kleinen Berssen gebohrne 33, 5 Monathe, und 10 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Joann Gerd Wester, ein Stuhldreher-geselle zu Berssen, des verstorbenen Taglöhners Gerd Wester, und dessen so Ehefrau Gesina Wester, gebohrne Wolken, ehelicher dritgebohrner Sohn,
und seiner Verlobten Braut, Jungfrau Helena Wilken, eine Dienstmagd bey Joann Bernd Grothe zu Melstrup, des Holzschuhmachers Adam Wilken zu Ravenberg Kirchspiels Wesuwe, und dessen verstorbenen Ehefrau, weiland Anna Gesina Wilken, gebohrne Hebel zweite heute 23, [Jahre] 1 Monath, und 1 Wochen alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem,
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen Dom. Pascha Resurrect. und Dom. in Albis, als am 2. Und 9. April dieses Jahrs sowohl, als zu kleinen Bersen in der Kirche vor der Predigt auf der Kanzel zweymal aufgebothen, auch ihr vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier, und Bersen weiter bekannt gemacht worden, und nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die erforderlichen beglaubigten sterbe-Scheine seiner zu kleinen Bersen verstorbenen Eltern eingereicht hatte, wie auch die Braut den Sterbe-Schein ihrer zu Wesuwe verstorbenen Frau Mutter, der Vater aber der Braut, und der Bruder des Bräutigams, ihre beyderseitige Einwilligung bey den gegenwärtigen Trau-Act persöhnlich, öffentlich, und feierlich eingestanden hatten,
3. Nachdem beyden Verlobten, und sämmtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirats bereits ergangene, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphiert worden, ?endlich die Geburtsscheine der beyden Verlobten, die Sterbescheine der Eltern des Bräutigams, wie auch der Frau Mutter der Braut, endlich auch die Scheine über die zu kleinen Berssen,und dahier, auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene eheliche Aufgebothe, und nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuch Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte, und jeder besonders also
1. Joann Gerd Wester, als Bräutigam
2. Helena Wilken, als Braut
Auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, dass sie sich zur Ehe einander begehrten, und dass sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heirats-Contract sich bezögen, von den untergeschriebenen Pfarrer und provis. Civilstandesbeamten in hiesiger Kirche, öffentlich, und in Nahmen des gesetzes, ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählet, und außer dem Vater der Braut, bey den ganzen Trau Acte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. Der Bruder des Bräutigams Herm Bernd Wester, 39 Jahr alt, wohnhaft zu kleinen Berssen
2. Sander Ewken aus Melstrup, 35 Jahr alt, seiner Aussage nach Schwager des Bräutigams
3. Heinrich Grothe aus Melstrup, 35 Jahre, seiner Aussage nah, mit keinem von beiden verwandt
4. der Küster Theodor Wolbeck aus Lathen 50 Jahr alt,
Nachdem nun vorstehende Heirats-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen intressenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer und provis. Civilstandesbeamten zur obbemerken Zeit untergeshrieben.
Jan Gert Wester Brautigam, M. Helena Wilkens Braut
Jan Wilken, Herm Bernd Wester
Sander Ewken, Hingrote, Theodor Wolbeck
Joseph Schulte provis. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 03.05.1809 vormittages um 10 Uhr,
ward der in O.Langen Kirchspiels Lathen gebohrne 26 Jahre, 1 Monathe, und 6 Tage, alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljarige Jungeselle Heinrich Joseph Paschen, oder Gröniger, Knecht bey Eike Eikens aus N.Langen, des Schmiedemeisters Heinrich Paschen, oder Gröniger und dessen Ehefrau Anna Margretha Paschen, oder Gröniger gebohrne Kramer, wohnhaft zu Rütenbrock ehelicher jüngster Sohn,
und seiner Verlobten Braut Jungfrau Anna Schulte, Magd bey Eike Eikens zu N.Langen, des verstorbenen Heuermanns Klas Schulte und dessen verstorbener Ehefrau Anna Maria Schulte, gebohrne Nútten, zweyte heute 32 Jahr alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem
1. Beyde Verlobten an den Sonntagen, quasimod., und miserio. Domini, als am 9. und 16. April dieses Jahrs dahier zweymal auf der Kanzel vor der Predigt aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag weiter bekannt gemacht worden, und Nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem dem Bräutigam die Einwilligungs-Urkunde seiner beyden Eltern zu Rüthenbrock in authentischer Form, datirt Rüthenbrock den 08.04.1809 [geschrieben als=08.04.1709] vormittags 10 Uhr eingereichtet hatte, und die Sterbe-Scheine der verstorbenen Eltern der Braut hier im Kirchenbuche nachgesucht waren,
3. nachdem beyden Verlobten, und sämmtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schliessende Heirath, bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen parapferiert worden, nemlich den Geburtsschein des Bräutigams, der Braut aber findet sich im Kirchenbuche nicht vor, die sterbe-scheine der verstorbenen Eltern der Braut; endlich auch die Scheine über die dahier, auch ohne Einspruch stattgefundenen eheliche Aufgebothe, und Nachdem zuletz auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen worden, nachdem beyde Verlobten, und jeden besonders also,
1. Heinrich Joseph Paschen, oder Gröniger, als Bräutigam
2. Anna Schulte, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie sowohl die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung, in Bezihung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der Kirche zu Lathen öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die on den neuen Eheleuten selbst erwählten, und bey den ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. Georg Anton Schmitz aus Düthe mit keinen von beyden Theilen seiner Aussage nach verwandt oder verschwägert, 58 Jahr alt
2. Joann Herm Eikens aus N.Langen 29 Jahr alt, nach seiner Aussage nach mit keinem von beyden Theilen Verwandt.
3. Herm Heinrich Paschen, Bruder des Bräutigams wohnhaft zu Rüthenbrock, 32 Jahr,
4. Theodor Wolbeck, 50 Jahr alt, aus Lathen,
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst den hiesigen unterzeichneten Pfarrer zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Heinrich ?Pasken?, Bräutigam
Anna Schulte, Braut
Herm Hinrich Pasken,
Jan Herm Eiken
Jurgen Anton Schmit
Theodor Wolbek,
Joseph Schulte provis. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 16.05.1809 vormittages um 10 Uhr,
ward der in Landegge Kirchspiels Haren gebohrne, 25, 7 Monathe, und 14 Tage alte, also in Hinsicht auf ehliche Verbindung volljärrige Jungeselle, und gewesener Heuermann zu Landegge, Gerard Heinrich Bruns, des verstorbenen Heuermanns Hermann Anton Bruns daselbst, und dessen Ehefrau, Helena Bruns, gebohrne Rüschen, ehelicher einziger Sohn,
mit seiner Verlobten Braut, Jungfrau, Maria Agnes Bölscher, des Heuermanns Bernd Herm Bölscher aus Junckernbeel, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth, gebohrne Schulte, jüngste, heute 25 Jahre, 10 Monathe, und 18 Tage alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem
1. beyde Verlobte, an den beyden Sonntagen, Jubilate, und Cantate, als am 23., und 30. April dieses Jahrs, dahier sowohl, als zu Haren am Schluße des Hochamts, und der vormittages-predigt zweymal aufgebothen, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag, dahier sowohl, als zu Haren weiter bekannt gemacht worden, und nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam den erforderlichen, beglaubigten Sterbe-Schein seines zu Landegge verstorbenen Vaters eingereicht hatte, die Frau Mutter aber des Bräutigams, wie auch die Eltern der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey den gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, öffentlich, und feierlich eingestanden hatten.
3. Nachdem beyde Verlobten, und sämmtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schliessende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen parapferirt worden, nemlich die Geburts-Scheine der beyden Verlobten, der Sterbeschein des Vaters des Bräutigams, endlich auch die Scheine über die zu Haren, und dahier, auch an den beyden Sonntagen, aus beyden Orten ohne Einspruch stattgefundenen ehelichen Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das sechste Capitel des Titels vn der Ehe aus dem Gesetz-buche Napoleon öffentlich verogelesen, nachdem beyde Verlobten und jeder besonders also,
1. der gewesene Heuermann zu Landegge, Kirchspiels Haren, jetz aber wohnhaft in Spick bey O.Langen Kirchspiels Lathen als Bräutigam
2. die Heuermanns-Tochter zu Junkernbeel, Maria Agnes Bölscher, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, dass sie sich zur Ehe einander begehrten, und dass sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählten und ausser der Mutter des Bräutigams, und der Eltern der Braut bey den ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. Joann Bruns, Knecht bey Herm Heinrich Leffers zu Altenharen, 22 Jahr als Vetter des Bräutigams.
2. Herm Theodor Bölscher aus Junkernbeel 18 Jahr, ein Bruder der Braut
3. Herm Kuper, 48 Jahr als, wohnhaft hier zu Lathen, seiner Erklärung nach mit keinem von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
4. der Küster Theodor Wolbeck aus Lathen, 50 Jahr alt, seiner Aussage nach mit keinem von beyden Theilen verwandt.
Nachdem nun vorstehende Heirats-Urkunde sowohl den Contrahenten, als übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zu obbgmerkten Zeit untergeschrieben.
Gert Heinrich Bruns als Breutigam
Maria Agnes Bolscher, als Braut
Johan Bruns,
Hermd? Bolscher
Herm Kuper,
Theodor Wolbeck
Bernt Herm Bolschers
Helena Bruns,
Maria Elisabeth Bölscher
J. Sculte civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 04.10.1809 vormittages um 10 Uhr
ward der in Oberlangen 29 [Jahre], 2 Monathe, weniger 1 Tag alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Henrich Einhaus aus Oberlangen des verstorbenen Beerbten Herm Einhaus, und dessen Ehefrau Gertrudis, gebohrne Ottens, Ehelicher einziger Sohn
mit seiner Verlobten Braut, Jungfrau Maria Gesina Schriwers, aus Ehmen des Beerbten Herm Heinrich Schrivvers, und dessen Ehefrau Anna Cathrina, gebohrne Heckmann älteste heute 24 Jahr, weniger 3 Wochen, und 5 Tage alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem
1. Beyde Verlobtenan den beyden Sonntagen Dom. XVII, und Dom. XVIII post Trinitatz als am 24. September, und 1. October dieses Jahrs dahier sowohl, als zu Haren am Schluße der Vormittages-Predigt aufgebothen, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier, und zu Haren weiter bekannt gemacht worden, und Nirgends Einspruch geschehen war,
2. Nachdem der Bräutigam den erforderlichen, beglaubigten Sterbe-schein seines hier zu Lathen verstorbenen Vaters eingereichet hatte, der Stief-Vater Wilm Nanckemann, und die Mutter des Bräutigams aber, wie auch die Eltern der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey den gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, öffentlich, und feyerlich eingestanden hatten
3. nachdem beyden Verlobten, und sämmtlichen übrigen Comparenten alle über die jah? Zu schliessende Heyrath bereits ergangene, und verhandelten Ackten vorgelesen, und von ihnen paraphieret worden, nemlich: den Geburts-schein der beyden Verlobten, der Sterbe-Schein von des Bräutigams Vater, Endlich auch die Scheine über die Haren, und dahier, auch an beyden Orten ohne Einspruch stattgefundene eheliche Aufgebothe, und Nachdem zuletz auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen worden, Nachdem beyde Verlobten,und jeder besonders also,
1. Heinrich Einhaus, als Bräutigam
2. Maria Gesina Heckmann, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, dass sie sich zur Ehe einander begehrten, und dass sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrefs, auf ihre in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heyrathscontract, sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der Kirche zu Lathen öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern der Braut, und des Bräutigams bey dem ganzen Trau-Ackte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. Herm Heinrich Einhaus aus Oberlangen, Bruder des Bräutigams, 26 Jahr alt
2. Herm Evert Heckmann aus Ehmen, ein Bruder der Braut, 22 Jahr alt.
3. Joann Herm Albers aus Ehmen, 45 Jahr alt, seiner Erklärung nach mit keinen von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert,
4. der Küster Theodor Wolbeck aus Lathen, 50 Jahr alt, keinen von beyden Theilen seiner Aussage nach verwandt, oder verschwägert,
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit untergeschrieben,
Hinrich Einhaus als Bräutigam
Maria Gesina Heckmann, als Braut
Joseph Schulte Pfarrer und prov. Civilstandesbeamter
Herman Henrich Einhaus,
Herman Everad Heckman
J. Wilm Nanckemann,
Gertrud Ottens
Jan Herm Albers,
Theodor Wolbeck
Herman Hinrich Heckman
Anna Cathrina Heckmann



In der Kirche zu Lathen am 14.11.1809 vormittages um 10 Uhr
ward der in Wylholte gebohrne 22 Jahre, 10 Monath, 13 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Gerd Herm Thyben aus Wylholte, des Brinksitzers Gerd Thyben, und dessen verstorbenen Ehefrau Gesina, gebohrne Lübbers, ehelicher ältester Sohn
mit seiner Verlobten Braut, Jungfrau Gesina Pohlmann aus Oberlangen, eine Webermagd, des Brinksitzers Lucas Pohlmann, und dessen Ehefrau, Anna Barbara, gebohrne Kaers, dritte, heute 25 Jahre, 6 Tage alte, mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobte an den beyden Sonntagen Dom. XXI, und Dom. XXII post Trinitatem, als am 22., und 29. October dieses Jahrs in hiesiger Kirche zweymal am Schlusse der Vormittages-Predigt aufgebothen, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war,
2. Nachdem der Bräutigam den erforderlichen, beglaubigten Sterbe-schein seiner zu Wylholte verstorbenen Frau Mutter eingereicht hatte, der Vater des Bräutigams, wie auch die Eltern der Braut ihre allerseitige Einwilligung bey den gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich öffentich, und feyerlich eingestanden hatten.
3. Nachdem beyden Verlobten, und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schliessende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt wurden, nemlich: die Gebursts-Scheine der beyden Verlobten, den Sterbe-Schein von der Frau Mutter des Bräutigams, endlich auch der Schein über die dahier, und zwar ohne Einspruch stattgefundenen Aufgebothe, und nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuch Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten, und jeder besonders also,
1. Gerd Herm Thyben, als Bräutigam,
2. Gesina Pohlmann, als Braut,
auf befragen, laut, und öffentlich erklärt haben, dass sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung im Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf ihre in gesetzliche Form abgeschlossenen Heiraths-Contract sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehlich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, und außer dem Vater des Bräutigams, und den Eltern der Braut bey den ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen, waren
1. Joann Dülmann aus Wylholte, 28 Jahr alt, seiner Aussage nach keiner von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
2.der Küster Theodor Wolbeck, aus Lathen, 50 Jahre alt.
3. Jodocus Borchorst aus Lathen, 42 Jahre alt seiner Ehrklärung nach keinen von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
4. Joann Büermann aus Lathen, 43 Jahr alt, keinen von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den Übrigen Interressenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie säemetlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Pfarrer zu obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Gerd Herman Tyben Bräutigam
Gesina Pohlman, Braut
Jan Dülman
Theodor Wolbeck
Jodocus Borghorst
Joan Büermann
Gerd Tiben
Lukas Polman, Anna Barbara Kaers
Joseph Schulte Pfarrer, und prov. Civilstandesbeamter



Lathen am 21.11.1809 vormittages um 10 Uhr
ward die in ?..ältern? [Eltern] Kirchspiels Haselüne gebohrne 24 Jahr, 1 Woche und 5 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Junggeselle Herm Heinrich Abeln aus Ältern, jetz ein Schuster-geselle zu Holte, des Brinksitzers Herm Heinrich Abeln, und dessen Ehefrau, ___ gebohrne Schwers ehelicher zweytgebohrner Sohn
mit seiner Verlobten Braut Jungfrau Anna Adeleid Kramer aus Lathen, des hiesigen Schuhmachers Heinrich Kramer, und dessen verstorbenen Ehefrau Anna Gesina, gebohrne Schmitz, eheliche älteste heute 22 Jahre, 7 Monathe, 5 Wochen, 7 Tage alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen, Dom. XXIII, und Dom. XXIV post Trinitatem, als am 5., und 12. November dieses Jahrs dahier sowohl, als zu Holte zweymal am Schlusse der Vormittagespredigt aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier, und zu Holte weiter bekannt gemacht worden, und nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die Einwilligungs-Urkunde seiner Eltern in authentischer Form datirt Haselüne am 19.11.1809 morgens 10 Uhr eingereichet hatte, der Vater der Braut aber, nachdem sie den erforderlichen, beglaubigten Sterbeschein ihrer hier zu Lathen verstorbenen Frau Mutter beygebracht hatte, seiner seits die Einwilligung bey den gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, öffentlich, und feyerlich eingestanden hatte,
3. Nachdem beyden Verlobten, und übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heyrath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nemlich:
Der Geburts-Schein der beyden Verlobten, der Sterbeschein von der Frau Mutter der Braut, so, wie die Einwilligungs-Urkunde der Eltern des Bräutigams, Endlich auch die Scheine über die zu Holte, und dahier, auch an beyden Orten ohne Einspruch stattgefundene eheliche Aufgebothe, und nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten, und jeder besonders also,
1. der Schustergeselle Herm Heinrich Abeln, als Bräutigam,
2. Anna Adelheid Kramer, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, dass sie sich zur Ehe einander begehrten, und dass sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift auf ihren in gesetzlicher Form abgeschlossenen Heyraths-Contract sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwehlten und außer dem Vater der Braut bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesene Zeugen waren,
1. der Bruder des Bräutigams Herm Bernd Abeln aus Ältern 26 Jahre alt.
2. der Schustergeselle Gerd Wilm Kramer aus Lathen, ein Vetter der Braut, 21 Jahr alt.
3. Gerd Herm Strootmann, ein Schmiedemeister zu Lathen, auch ein Vetter der Braut, 33 Jahr alt.
4. der Küster Theodor Wolbeck aus Lathen, 50 Jahr alt.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde, sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst den unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit untergeschrieben.
H. H. Abelen Bräutigam
annadeleid Kramer Braut
Hinderich Kramer,
Herm Bernd Abelen
Gerd Wilm Kramer
Gerd Herm Strotman,
Theodor Wolbeck
Joseph Schulte Pfarrer, und prov. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 28.11.1809 vormittages um 10 Uhr
ward der zu Lathen gebohrne 38 Jahre, 4 Wochen und 5 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Rolf Wolbeck aus Lathen, ein Zimmergeselle, des verstorbenen Kleidermachers Heinrich Wolbeck, und dessen verstorbenen Ehefrau, weyland Frau Maria Gertrud Wolbeck, gebohrne Müllers, ehelicher zweytgebohrner Sohn
mit seiner Verlobten Braut Jungfrau Cathrina Margretha Stolte, gewesene Dienstmagd bey dem Herrn Kaufhandeler Möller zu Lathen des Kötters Bernd Stolte zu Lathen, und dessen Ehefrau Maria Angela, gebohrne Suhlmann heute 37 Jahre, 8 Monathe, 3 Wochen und 5 Tage alte, mithin gleichfals volljärige Tochter, Nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen Dom XXIII, und Dom. XXIV post Trinitatz als am 5., und 12. November dieses Jahrs dahier zweymal am Schlusse der Vormittagespredigt unmittelbar nach beendigten Pfarr-gottesdienst in hiesiger Kirche aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die erforderlichen, beglaubigten Sterbe-Scheine seiner hier zu Lathen verstorbenen Eltern eingereichet hatte; die Eltern der Braut aber ihre beyderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, und feyerlich eingestanden hatten.
3. Nachdem beyden Verlobten, und sämmtlichen Übrigen Comparenten alle über die jetz zu schliessende Heyrath bereits ergangenen, und verhandelten Ackten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nemlich: der Geburts-schein der beyden Verlobten, die Sterbescheine der verstorbenen Eltern des Bräutigams, endlich auch die Scheine über die dahier, auch ohne Einspruch statt gefundenen eheliche Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, Nachdem beyde Verlobten, und jeder besonders also,
1. der Jungeselle, und Zimmergeselle Rolf Wolbeck, als Bräutigam,
2. Cathrina Margretha Stolte, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie so viel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von Untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Kirche öffentlich, und im Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern der Braut bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. Herm Anton Stolte aus Lathen, ein Bruder der Braut, 38 Jahr alt,
2. Bernd Heinrich Schröe, jetz Knecht bey dem Herrn Kaufhandeler Müller zu Lathen 28 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinem von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
3. Heinrich Finke aus Lathen, ein Schwager des Bräutigams, 31 Jahr alt.
4. Der Küster Theodor Wolbeck aus Lathen 50 Jahr alt
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem untergeschriebenen hiesigen Pfarrer zu obbemerkten Zeit untergeschrieben.
Rolf Wolbeck als Bräutigam
Catharina Margretha Stolte als Braut
Bernt Stolte,
Maria engel Suhlmann
Herm Anton Stolte
Bernard Henrich Schreue
Henderrich Finkers
Theodor Wolbeck
Joseph Schulte Pfarrer und provis. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 29.11.1809 vormittages um 12 Uhr
ward der zu Tinnen geborene 36 Jahre, 9 Monate und 4 Wochen, 1 und halben Tag alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Jungeselle Bernd Lübbers aus Tinnen, des Beerbten Lübbert Lübbers und dessen Ehefrau Anna Adelheid, gebohrne Rüthers ehelicher erstgebohrner Sohn
mit seiner Verlobten Braut Jungfer Elisabeth Jungermann, des verstorbenen Zimmermeisters Ulderich Jungermann aus großen Berssen, und dessen Ehefrau Elisabeth Jüngermann, geb. Wendelen Jüngste heute 33 Jahr, 10 Monathe, 4 Wochen alte, mithin gleichfals volljährige Tochter. Nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen Dom XXV und Dom XXVI post Trinit. als am 19, und 26 November dieses Jahrs dahier sowohl, als zu Berssen zweymal am Schlusse der Vormittagespredigt unmittelbar nach beendigten Pfarrgottesdienst aufgebothen, auch ihre Vorhabene Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier, und zu Berssen weiter bekannt gemacht worden, und Nirgends Einspruch geschehen war,
2. Nachdem die Braut den erforderlichen, beglaubigten Sterbeschein ihres zu Berssen verstorbenen Vater, sodann inhinsicht ihrer Mutter die Einwilligungs-urkunde in Authentischer Form datirt Berssen am 15.11.1809 morgens 9 Uhr eingereichet hatte, die Eltern des Bräutigams aber ihre beyderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich bey dem gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich öffentlich, und feyerlich eingestanden hatten,
3. Nachdem beyden Verlobten, und sämmtlichen Übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath ergangenen und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nemlich: die Geburtsscheine der beyden Verlobten, der Sterbeschein von dem Vater der Braut, so, wie die Einwilligungs-Urkunde von der Frau Mutter, endlich auch die Scheine über die zu Berssen, und dahier, auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene eheliche Aufgebothe und Nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen , Nachdem beyde Verlobte, und jidem besonders also,
1. der Jungeselle Bernd Lübbers, als Bräutigam
2. Elisabeth Jungermann, als Braut,
auf Befragen, laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, sowiel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrift, auf ihre in gesetzlicher Form abgeschlossene Heyraths-Contract sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Kirche öffentlich, und im Nahmen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden. Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten, und außer den Eltern des Bräutigams bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren
1.Joann Herm Jungermann aus großen Berssen, ein Bruder der Braut, 24 Jahr alt.
2. Herm Anton Lübbers zu Tinnen, ein Bruder des Bräutigams, 24 Jahr alt.
3. Joann Herm Haasken aus Niederlangen, 28 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinem von beyden Theilen verwandt oder verschwägert
4ten, der Beerbte Georg Thyben, aus Niederlangen, 44 Jahr alt, seiner Aussage nach keinen von beyden Theilen verwandt oder verschwägert
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch übrigen Interessenten, und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich solche nebst dem Unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit untergeschrieben
Bernd Lübers Bräutigam
Elisabeth Jungerman als Braut
Lübert Lübbers,
Anna Aleid rutters?
.. Johan Jungerman,
Herman Anton Lubers
J. Hasske?,
Jurgen Tieben
J. Schulte Pfarrer und provis. Civilstandesbeamter



In der Kirche zu Lathen am 30.11.1809 vormittages um 10 Uhr
ward der zu Delft in Holland gebohrne, ins 30 Jahr alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljärige Wittmann, und Heuermann Jacob Garrelmann, jetz wohnhaft zu Lathen, des verstorbenen Zimmermanns Joann Heinrich Garrelmann, und dessen verstorbenen Ehefrau, weyland Frau Joanna, Garrelmann, gebohrne Leising ehelicher einziger Sohn
mit seiner Verlobten Braut Jungfrau Anna Margretha Bölscher aus Junkernbeel, gewesene Dienstmagd bey Joann Heinrich Düerken zu Hilter, des Heuermanns Bernd Herm Bölscher und dessen Ehefrau Elisabeth Bölscher, gebohrne Schulte älteste, heute 32 Jahre, 5 Monathe, 7 Wochen, 4, und halben Tag alte, mithin gleichfalls volljarige Tochter, Nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen Dom. XXIV, und Dom XXV post Trinitatem, als am 12., und 19. November dieses Jahrs dahier zweymal am Schluße der Vormittagespredigt unmittelbar nach beendigten Pfarrgottesdienst aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag weiter bekannt gemacht worden, und Nirgends Einspruch geschehen war.
2. Nachdem der Bräutigam die erforderlichen, beglaubigten Sterbe-scheine seiner zu Haren verstorbenen Eltern eingereicht hatte, die Eltern der Braut aber ihre beyderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, öffentlich, und feyerlich eingestanden hatten,
3. Nachdem beyden Verloben, und sämmtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heirath bereits ergangenen, und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nemlich: der vom Friedensgerichte zu Meppen ausgefertigten Notorietäts-Act datirt Meppen am 25.11.1809, den Geburtsschein der Braut, die Sterbe-scheine von den Eltern des Bräutigams, Endlich auch die Scheine über die dahier, auch ohne Einspruch statt gefundenen Aufgebothe, und Nachdem zuletzt auch das sechste Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte, und jeder besonders also,
1. der Wittmann, und Heuermann Jacob Garrelmann, als Bräutigam,
2. Anna Margretha Bölscher, als Braut,
auf Befragen laut, und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, so viel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das bisherige Landrecht sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in hiesiger Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden, die von den neuen Eheleuten selbst erwälten,und ausser den Eltern der Braut bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren,
1. der Heuermann Joann Bernd Bölscher aus Hilter, ein Bruder der Braut, 36 Jahr alt.
2. der hiesige Mühlerknecht Joann Heinrich Wurst aus Lathen, 30 Jahr alt, seiner Erklärung nach keinem von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
3. der hiesige Küster Theodor Wolbeck aus Lathen, 50 Jahr alt.
4. Joann Herm Farvick aus Lathen, 34 Jahr alt, seiner Aussage nach keinen von beyden Theilen verwandt, oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Interessenten und Zeugen vorgelesen worden, und der Bräutigam, wie auch die Braut des schreibens unkundig, haben sie sämmtlich solche nebst dem untergezeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit untergeschrieben, ausser den Vorbemerkten beyden Brautleuten
J. Schulte Pfarrer, und prov. Civilstandesbeamter
Berent Herman Bölscher
Maria Elisabeth bölcher
Joann bernd bölcher,
Joan Hinrich wurtz
Theodor Wolbeck,
Jan herm farwich



Ende des CivilRegisters über die Heirathsacten vom Jahre, ein tausend, achthundert, und neuen.


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