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NLA OS Rep 491 Nr. 290



Erstes Blatt des Registers der Heirathsacte Kirchspiels Bersen für das Jahr Eintausend achthundert neun.


In der Kirche zu kleinen Bersen am 28.02.1809 vormittags 11 Uhr.
Ward der in Kleinen Bersen gebohrne, 38 Jahren, 5 Monathen und 5 Tage alte, also in Hinsicht auf Eheliche Verbindung volljährige Junggesell dahier Johan Henr[ich] Wehers,
des verstorbenen Brincksitzers Gerd Henr[ich] Wehers und dessen verstorbenen Ehefrau Modesta Wehers, gebohrne Belmann, Ehelicher zweyter Sohn
und seiner Verlobten Braut Jungfer Tecla Jansen,
des verstorbenen Heürmanns respect. Ackermanns Herm Jansen, und dessen verstorbenen Ehefrau Margaretha Jansen, gebohrne Dirckes zu Kleinen Stawern [Stavern] Kirchspiels Sögel, dritte heute 30 Jahren und 11 Monathe alte mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobte an beyden Sonntagen quinqua. et quadrag. als am 12 und 19.02 dieses Jahrs, dahier sowohl als zu Sögel zwey mal … in der Kirche nach geendigten Hohen Amte aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier und zu Sögel weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war.
2. nachdem Bräutigam und Braut den ?erforderlichen beglaubigten Sterbeschein ihrer beyderseitigen verstorbenen Aeltern beylegten, stadamm in hinsicht Bräutigams die Einwilligungs Urkunde durch seinen Bruder Martin Wehers, und die der Braut durch ihren Schwager Herm Schwers bey dem gegenwärtigen Trau-Acte persöhnlich, öffentlich, und feyerlichst erklären lassen.
3. nachdem beyde Verlobten und sämtlichen übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heyrath bereits eingegangenen und verhandelten Acten vorgelesen und von ihnen paraphirt worden, nemlich die Geburths scheine der beyden Verlobten, den Sterbe-Schein ihrer beyderseitigen verstorbenen Aeltern, so wie die Einwilligungs Urkunde von Bräutigams Bruder, und Brauts Schwager, endlich durch die Scheine über die zu Sögel und dahier auch an beyden Orten ohne Einspruch stattgefundene Ehelichen Aufgebothe, und noch die zuletz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetz-Buche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobte, und jeder besonders also
1. der Junggeselle Joan Henr[ich] Wehers als Bräutigam.
2. die Jungfer Tecla Jansen als Braut
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, sowiel die Wirkungen ihrer Ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das bisherige Landrecht sich bezögen, und vereinbarten sich noch bestimmt, daß auf jeden Fall der längstlebende alles haben und behalten solle, von unterschriebenen hiesigen Pfarr-Cooperator in der hiesigen Kirche öffentlich und in Nahmen des Gesetzes Ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuthen selbst erwählten bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. Brincksitzer Martin Wehers, 41 Jahre alt, wohnhaft dahier, und Bräutigams Bruder.
2. der Heur- und Ackermann Herm Schwers aus Kleinen Stawern, 47 Jahre alt, Schwager der Braut.
3. der hiesige Küster Herm Wester, 68 Jahren alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
4. der Branteweinbrenner Albert Ficker, 50 Jahren alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths Urkunde sowohl den Contrahenten als auch den übrigen interessanten Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst hiesigen unterzeichneten Pfarr-Cooperator zur obbenannten Zeit unterschrieben.
Joh Wehers
+ weil die Tecla Jansen des schreibens unfähig ist, so setzt sie vorstehendes Kreutz
+ aus gleicher Ursache setzt es Martin Wehers
+ und ebenfals, wie benennt ist Herm Schwers
Herm Wester
Albert Ficker
Cooper[ator] L. Hake Prov. Civilst. Beamter mppa


In der Kirche zu Kleinen Bersen am 11.06.1809 vormittags 8 Uhr.
Ward der in großen Bersen gebohrne, 26 Jahren und 6 Tage alte, also in Hinsicht auf Eheliche Verbindung volljährige Junggeselle Joan Gerd Dirckes, Fassbinder dahier des Fassbinders Joan Dirckes und dessen verstorbenen Ehefrau Maria Dirckes gebohrne Bernzen Ehelicher zweyter Sohn mit seiner verlobten Braut
Jungfer Anna Margaretha Rump, des Ackermanns und resp. Heuermanns Joan Bernd Rump und dessen Ehefrau Anna Maria Rump gebohrne Dop zu Hüwen [Hüven] Kirchspiels Werlte, älteste heute 19 Jahre, 2 Monathe und 13 Tage alte, mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen als den 14 und den 21.05 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Werlte zweymal in der Kirche unmittelbar nach geendigtem Hohen Amte aufgebothen, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier und zu Werlte weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war,
2. nachdem Bräutigamden erforderlichen beglaubigten Sterbeschein seiner alhier verstorbenen Frau Mutter, sodann in Hinsicht seines Vaters die Einwilligungsurkunde erklären lassen, die Aeltern der Braut aber ihre beyderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trauacte perslöhnlich, öffentlich und feyerlich eingestanden hatten,
3. nachem beyde Verlobten und sämtliche übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Ehe oder Heyrath bereits ergangenen und verhandelten Acten vorgelesen und von ihnen paraphiret worden, nemlich:
die Geburtsscheine der beyden Verlobten, den Sterbeschein von der Frau Mutter des Bräutigams, sowie die Einwilligungs Urkunde vom Vater des Bräutigams, endlich auch die Scheine über die zu Werlte und dahier auch an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene ehelichen Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten und jeder besonders also
1. der Fassbinder Joan Gerd Dirckes als Bräutigam
2. die Jungfer Anna Margaretha Rump als Braut,
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, woviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, sich auf das bisherige Landrecht bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarr-Cooperator in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes Ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten bey den ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. der Heuermann Joan Bernd Rump, Vater der Braut, 55 Jahren alt
2. Theod. Dirckes, Fassbinder, Bräutigams Bruder, 34 Jahren alt,
3. der hiesige Schmiedemeister Gerd Fening, 51 Jahren alt, seiner Erklärung nach keinem von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
4. der hiesige Heurmann Conrad Cone, 44 Jahren alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden Theieln anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyrathsurkunde sowohl den Contrahenten als auch den übrigen Intressanten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarr-Cooperator zur obbenennten Zeit unterschrieben.
Jan Gert Dirkes
+ Anna Marg. Rump des schreibens unkundig, macht ein Kreutz
+ Joan Bernd Rump des schreibens unfähig macht ein Kreutz
+ Theod. Dirckes des schreibens unfähig macht ein Kreutz
in fidem L. Hake
Gert Fennig
?Konrad ?Kone
Coop. L. Hake prov. Civilstandes Beamter mppr.


In der Kirche zu Kleinen Bersen am 28.09.1809, vormittags 9 Uhr,
ward der in großen Bersen gebohr. 41 Jahren, 5 Monathen und 11 Tage alte Wittmann Engelbert Velthus, wohnhaft und Fassbinder zu Kleinen Bersen
des verstorbenen Ackermanns Henrich Velthus, und dessen Ehefrau Modesta Velthus gebohr. Gers, ehelicher 4. Sohn
mit seiner verlobten Braut Jungfer Maria Cathar. Beenen, des Ackermanns Joan Beenen, und dessen Ehefrau Catharina Beenen, gebohrne Haren zu Werlte älteste, heut 28 Jahren und 8 Tagen alte, mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen als den 17 und 24.09 dieses Jahrs dahier zweymal in der Kirche unmittelbar nach geendigten Hohen Amte aufgebothen, auch ihre Vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlage alhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war.
2. nachdem Bräutigam den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein seines alhier verstorbenen Vaters und seeligen Ehefrau Cathar. Marg. Besorgt, der Vater der Braut aber für sich und seine Ehefrau die Einwilligung im formlichen Contract vom 12.09 persöhnlich, öffentlich und feyerlich eingestanden hatte.
3. nachdem den beyden Verlobten und sämtlich übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Ehe oder Heyrath bereits ergangene und verhandelten Acken [Akten] vorgelesen und von ihnen paraphiret worden, nemlich die Geburthsscheine der beyden Verlobten, den Sterbeschein vom Vater und seelig. Ehefrau des Bräutigams, sowie die Einwilligungs-Urkunde vom Vater der Braut, endlich auch den Schein über die dahier ohne Einspruch stattgefundene Ehelichen Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyde Verlobten, und jeder besonders also,
1. der Wittman und Fassbinder Engelbert Velthus als Bräutigam,
2. die Jungfer Maria Catharina Beenen als Braut,
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft sich auf das bisherige Landrecht bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarr-Cooperator in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes Ehelich getraut und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuthen selbst erwählten, bey den ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. der Ackermann Bernd Velthus, Bruder des Bräutigams, 44 Jahren und 2 Monathen alt.
2. Schneidermeister Engelbert Gers mitm? Bräutigam im 4. Grad anferwandt, 41 Jahren alt.
3. der Ackermann Herm Gerd Gers, des Bräutigams Vetter, 45 Jahren alt.
4. der Ackermann Joan Gerd Jansen, Nachbar des Bräutigams, 58 Jahre alt, seiner Erklärung nach keinen von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths Urkunde sowohl den Contrahenten, als auch den übrigen Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarr-Cooperator zur obbenannten Zeit unterschrieben.
Engelbert Felthus
+weil Maria Cathar. Beenen des schreibens unkundig ist, setzt sie beystehendes Kreutz
Bernt Felthuß
Herm Gert Gerß
Jangert Jansen
L. Hake prov. Civilstandes Beamter mppr.


In der Kirche zu Kleinen Bersen am 28.11.1809 vormittags 8 Uhr,
ward der in Kleinen Stawern [Stavern] gebohrne, 28 Jahren und 19 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle Joan Lübbert Pranger, des verstorbenen Schullehrers Joan Gerd Pranger, und dessen Ehefrau Susanne Pranger gebohrne Gäken zu Waden [Wahn] ehelicher ältester Sohn
mit seiner verlobten Braut Jungfer Anna Adelheid Büter, des verstorbenen Schustermeisters Joan Gerd Büter, und dessen Ehefrau Catharina Margar. Büter gebohrne Bernzen zu Kleinen Bersen älteste, heute 28 Jahren, 11 Monathen und 8 Tage alte mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen als am 12 und 19.11 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Sögel zweymal in der Kirche nach geendigten Hohenamte aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier und zu Sögel weiter bekannt gemacht worden, und nirgend einspruch geschehen war
2. nachdem Bräutigam und Braut den erforderlichen beglaubigten Sterbeschein ihrer beyderseitigen verstorbenen Väter besorgt hatten, die Mütter von Braut und Bräutigam ihre völlige Zufriedenheit persöhnlich und öffentlich erklärt hatten,
3. nachdem beyde Verlobten, und sämtlich übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heyrath bereits ergangenen und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, eamlich die Geburtsscheine der beyden Verlobten, den Sterbeschein von Vater der Braut und des Bräutigams, sowie die Einwilligungs Urkunde von den Müttern der Braut und Bräutigams, endlich auch die Scheine über die zu Sögel und dahier an beyden Orten ohne Einspruch stattgefundene Ehelichen Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das 6. Capitle des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyden Verlobten, und jeder besonders also
1. der Junggeselle Joan Lübbert Pranger als Bräutigam.
2. die Jungfer Anna Adelheit Büter als Braut
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie so viele die Wirkungen ihrer Ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf den in gesetzlicher Form ersterer Zeit abzuschließenden Contract sich bezogen, von unterschriebenen hiesigen Pfarr-Cooperator in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes Ehelich getrauet, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten bey dem ganzen Trau-Acte zugegen gewesenen Zeugen waren.
1. der Schreinergeselle Joan Gerd Pranger, 21 Jahre, 2 Monathe alt zu Kleinen Stawern als Bräutigams Bruder
2. Joan Henr. Rohe des Bräutigams Nachbar und zu keinen von beyden anverwandt oder verschwägert, 33 Jahren alt
3. der Schmiedemeister Arnold Fening aus Kleinen Bersen, 26 Jahren alt, im 4ten Grad anverwandt.
4. der Küster Herm Wester alhier, 69 Jahren alt, zu keinen von beyden anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths Urkunde sowohl den Contrahenten als auch den übrigen Intressenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sämtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarr-Cooperator zu obbenennten Zeit unterschrieben.
Jan Lübert Pranger
+ weil Anna Adelheit Büter des schreibens unfähig, macht sie vorstehendes Kreutz
Jan Gert Pranger
Janhinndrichrohe?
Arnole? Fening
Herm. Wester
Lamb. Hake Prov. Civilst. Beamter mppr.


In der Kirche zu Kleinen Bersen am 28.11.1809 vormittags 10 Uhr,
ward der in Lohe gebohrne 30 Jahren weniger 3 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle und Schneidermeister Bernd Henr[ich] Kersen, des Ackermans Joan Kersen, und dessen Ehefrau Anna Adelheid Kersen gebohrne Lüken zu Lohe Ehelicher zweyter Sohn
mit seiner Verlobten Braut Witwe Anna Maria Helena Ficker gebohrne Gerdes, des verstorbenen Ackermann Joan Bernd Gerdes und dessen Ehefrau Margaretha Adelheid Gerdes gebohrne Raven zu Kleinen Bersen jüngste, heut 28 Jahren 5 Monathe und 10 Tage alte, mithin gleichfals volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen als am 12 und 19.11 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Kokeloo [Bokeloh] zweymal in der Kirche nach geendigtem Hohen Amte aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag alhier und zu Bokeloo weiter bekannt gemacht worden, und nirgens Einspruch geschehen war,
2. nachdem Bräutigam, und Braut en erforderlichen beglaubigten Tauf-Schein besorgt hatten,
3. nachdem beyde Verlobten, und sämtlich übrige Comparenten alle über die jetz zuschließende Heyrath bereits ergangenen und verhandelten Acten vorgelesen, und von ihnen paraphirt worden, nemlich: die Geburtsscheine der beyden Verlobten, den Sterbeschein vom Vater, und Mann der Braut, sowie die Einwilligungs Urkunde von Vater des Bräutigams, endlich auch die Scheine über die zu Bokeloo, und dahier an beyden Orten ohne Einspruch statt gefundene ehelichen Aufgebothe, und nachdem zuletz auch das 6. Capitle des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyden Verlobten, und jeder besondere also
1. der Junggeselle Bernd Henr[ich] Kersen als Bräutigam.
2. die Witwe Anna Maria Helena Ficker als Braut
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf den in gesetzlicher Form schon abgeschlossenen Contract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrcooperator in der hiesigen Kirche öffentlich, und in Nahmen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuthen selbst erwählten bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. der Vater von Bräutigam Joan Kersen, 65 Jahren alt
2. Dirck Henr[ich] Ficker aus kleinen Bersen, 55 Jahren alt, Schwager der Braut
3. Joan Henr[ich] Schwarte, 32 Jahren alt, Schwager der Braut aus Kl. Bersen,
4. Frans Jansen aus Lohe, 31 Jahren alt, zu keinen von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths Urkunde sowohl den Contrahenten als auch den übrigen Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrcooperator zur obbenennten Zeit unterschrieben.
Bernadus Henr. Kessen
+weil die Anna Maria Helena als Braut des schreibens unfähig, macht sie vorstehendes Kreutz
+ der Vater des Bräut. Joan Kersen ist des schreibens unkundig, macht vorstehendes Kreutz.
Dirck Hindrick Ficker
Jan Hinderick Schwarte
Frans Jansen
Cooperat. L. Hake Prov. Civilstandes Beamter mppr.


In der Kirche zu Kleinen Bersen am 12.12.1809 vormittags 11 Uhr,
ward der in Haverbec [Haverbeck] 25 Jahren und 6 Tagen alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle, und Schmiedegeselle Gerd Henr.[ich] Herbers, des verstorbenen Ackermanns Bernd Herbers und dessen Ehefrau Maria Adelheid Herbers gebohrene Albers, Ehelicher ältester Sohn
mit seiner verlobten Braut, Witwe Anna Elisabeth Lohe gebohrne Brinck, des Zellers Joan Brinck, und dessen Ehefrau Angela Rickers zur Westerloomühle, älteste heut 38 Jahre, und 6 Monathe alte volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobten an den beyden Sonntagen als am 19 und 26.11 dieses Jahrs dahier in der Kirche nach geendigten Hohen Amte zweymal aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlicen Anschlag alhier weiter bekannt gemacht worden, und kein Einspruch geschehen war,
2. nachdem Bräutigam die Dispensation von der ?pflichtig./Elichtig.? Conteription beygebracht, wie auch
3. Bräutigam und Braut den erforderlichen beglaubiten Tauf- und Sterbeschein besorgt hatten,
4. nachd. beyden Verlobten, und sämtlich übrigen Comparenten alle über die jetz zu schließende Heyrath bereits ergangenen und verhandelten Ackten vorgelesen, und von ihnen paraphiret worden, nemlich: die Geburtsscheine der beyden Verlobten, den Sterbeschein des Bräutigams Vaters, und des der Braut seelig. Manns, so wie auch die Einwilligungs Urkunde von Bräutigams Mutter, endlich auch die Scheine über die hier ohne Einspruch statt gefundenen ehlichen Aufgebothe und nachdem zuletz auch das 6. Capitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen, nachdem beyden Verlobten, und jeder besonders also
1. der Junggeselle Gerd Henrich Herbers als Bräutigam
2. die Witwe Anna Elisabeth Lohe als Braut
auf befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie soviel die Wirkunngen ihrer Ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf den in gesetzlicher Form schon abgeschlossenen Contract sich bezögen, von unterschriebenen hiesigen Pfarrcooperator in der hiesigen Kirche öffentlich und im Nahmen des Gesetzes ehelich getraut, und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbst erwählten bey dem ganzen Trauacte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. der Anton Suhler aus Westerloomühle, 56 Jahren alt, Schwager der Braut.
2. Joan Henr.[ich] Herbers aus Haverbec, 25 Jahren alt, Bruder des Bräutigams
3. Joan Bernd Herbers aus Haverbec, 22 Jahren alt, Bruder des Bräutigams
4. Küster Herm Wester aus Kl. Bersen, 70 Jahren alt, zu keinem von beyden Theilen anverwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyrathsurkunde wowohl den Contrahenten als auch den übrigen Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämtlich solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarr Cooperator zur obbenanten Zeit unterschrieben
+ Gerd Hern[ich] Herbers ist des schreibens unfähig, und setzt vorstehendes Kreutz
+ auch des schrebens unfähig, setzt Anna Elisabeth Lohe gebohr. Brinck das Kreutz
+ auch aus obbenanter Ursache Anton Suhler
+ weil ebenfals Joan Henr.[ich] Herbers des schreibens unfähig ist, detzt er vorstehendes Kreutz
John Bernd Herbers
Herm Wester
Coop. L. Hake Prov. Civilst. Beamter mppr.


Ende des Heyrathsact 1809 in fidem L. Hake